Wer als Privatperson für Schäden durch Abwässer haftet, ist über die Privathaftpflicht der Neodigital abgesichert, wobei Sachschäden nur bei häuslichen Abwässern übernommen werden. Damit gilt der Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn Abwässer zu Schäden führen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Bei Sachschäden gilt dieser Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden, die durch häusliche Abwässer verursacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ab, wenn durch Abwässer ein Schaden entsteht. Handelt es sich um einen Sachschaden, besteht der Schutz nur dann, wenn dieser durch häusliche Abwässer verursacht wurde.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Abwässer über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Welche Einschränkung gilt bei Sachschäden durch Abwässer?
Bei Sachschäden besteht der Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden, die durch häusliche Abwässer verursacht werden.
Sind auch Sachschäden durch nicht-häusliche Abwässer versichert?
Nein, bei Sachschäden gilt der Schutz nur für häusliche Abwässer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025