Wer privat legal Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschosse besitzt oder gebraucht, ist in der Privathaftpflicht der Neodigital gegen daraus entstehende gesetzliche Haftpflichtansprüche abgesichert – ausgenommen bleiben jedoch der Gebrauch zu Jagdzwecken und zu strafbaren Handlungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht, die aus dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen entstehen kann. Nicht mitversichert ist allerdings, wenn diese zu Jagdzwecken oder für strafbare Handlungen eingesetzt werden.
Häufige Fragen
Sind Waffen im Privatbesitz über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen.
Gilt der Schutz auch, wenn ich die Waffe zur Jagd nutze?
Nein, der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was passiert, wenn eine Waffe für eine Straftat verwendet wird?
Der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025