Wer sich ehrenamtlich oder in der Freiwilligenarbeit engagiert, ist über die Privathaftpflicht der Neodigital mitversichert: Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit, die auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. Sie umfasst die Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder einer Freiwilligenarbeit, sofern diese auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Übt der Versicherungsnehmer ein Ehrenamt oder eine Freiwilligenarbeit aus, ist er dabei über die Privathaftpflicht geschützt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nicht verantwortlicher Art ist und einem sozialen, unentgeltlichen Engagement dient. Verursacht er in diesem Rahmen einen Schaden, für den er gesetzlich haftet, greift der Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Bin ich bei ehrenamtlicher Arbeit über meine Privathaftpflicht geschützt?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit, sofern sie auf einem sozialen unentgeltlichen Engagement beruht.
Welche Voraussetzungen muss das Engagement erfüllen, damit es versichert ist?
Die Tätigkeit muss nicht verantwortlicher Art sein und auf einem sozialen sowie unentgeltlichen Engagement beruhen.
Ist auch eine bezahlte ehrenamtliche Tätigkeit mitversichert?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf ein unentgeltliches Engagement. Ob und wie darüber hinausgehende Konstellationen abgedeckt sind, hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025