Bei der Neodigital Privathaftpflicht bleibt der Versicherungsschutz für Schäden aus der Internetnutzung auch dann bestehen, wenn der Versicherungsnehmer keine dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall eingesetzt hat. Zusätzlich sind weltweit geltend gemachte Schäden mitversichert, wobei die Höchstersatzleistung je Schadenereignis bei 10.000 EUR liegt.
Abweichend von den ursprünglichen Bedingungen beruft sich der Versicherer nicht auf die Obliegenheitsverletzung, wenn der Versicherungsnehmer keine dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken der bereitgestellten Daten durchgeführt hat. Dazu zählen zum Beispiel Virenscanner oder eine Firewall.
Weltweit geltend gemachte Schäden
Abweichend von den ursprünglichen Bedingungen sind weltweit geltend gemachte Schäden mitversichert. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wer die Neodigital Privathaftpflicht nutzt, behält den Schutz für Schäden im Zusammenhang mit der Internetnutzung auch dann, wenn keine aktuellen Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall eingesetzt wurden – der Versicherer beruft sich in diesem Fall nicht auf eine Obliegenheitsverletzung. Außerdem sind Schäden mitversichert, die weltweit geltend gemacht werden. Für solche weltweiten Schäden gilt jedoch eine Obergrenze von 10.000 EUR je Schadenereignis.
Häufige Fragen
Verliere ich den Schutz, wenn ich keinen Virenscanner oder keine Firewall verwendet habe?
Nein. Der Versicherer beruft sich nicht auf die Obliegenheitsverletzung, wenn der Versicherungsnehmer keine dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall durchgeführt hat.
Sind auch Schäden versichert, die im Ausland geltend gemacht werden?
Ja. Weltweit geltend gemachte Schäden sind mitversichert.
Gibt es bei weltweit geltend gemachten Schäden eine Höchstgrenze?
Ja. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 10.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025