Die Neodigital Privathaftpflicht schützt bei der gesetzlichen Haftpflicht, wenn es um den erlaubten privaten Besitz und den Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen geht. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für den Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. Sie bezieht sich auf den erlaubten privaten Besitz und auf den Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch:
- zu Jagdzwecken
- zu strafbaren Handlungen
Was bedeutet das konkret?
Wer privat und erlaubt Hieb-, Stoß- oder Schusswaffen sowie Munition und Geschosse besitzt oder gebraucht, ist über die gesetzliche Haftpflicht abgesichert. Nicht abgedeckt ist dagegen der Gebrauch für die Jagd oder für strafbare Handlungen.
Häufige Fragen
Ist der Besitz von Waffen über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen.
Besteht Versicherungsschutz, wenn ich die Waffe zur Jagd verwende?
Nein, der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch bei strafbaren Handlungen mit Waffen?
Nein, der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025