Die Neodigital Privathaftpflicht schützt bei Schäden durch die Übertragung elektronischer Daten – etwa im Internet, per E-Mail oder über Datenträger – wenn beim Dritten durch Computer-Viren oder andere Ursachen Daten verändert, gelöscht oder fehlerhaft gespeichert werden oder der Zugang zum Datenaustausch gestört wird. Voraussetzung ist, dass die Daten mit Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik gesichert waren; ausgeschlossen sind unter anderem IT-Dienstleistungen, Hacking, Spamming und bewusste Pflichtverletzungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
- der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen, sowie der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. zur Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für diese drei Punkte gilt: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden oder bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (zum Beispiel Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus folgenden Tätigkeiten und Leistungen:
- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- Bereithaltung fremder Inhalte, zum Beispiel Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- Betrieb von Datenbanken.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese beruhen:
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln.
Für Versicherungsfälle im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (zum Beispiel Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks) oder Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (zum Beispiel Software-Viren, Trojanische Pferde);
- Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (zum Beispiel Spamming) oder mit Dateien (zum Beispiel Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (zum Beispiel Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Versicherungssummen
Die Versicherungssumme für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Was bedeutet das konkret?
Wer beim Austausch oder Verschicken elektronischer Daten unabsichtlich einen Schaden bei anderen verursacht – etwa durch übertragene Viren, veränderte oder falsch gespeicherte Daten oder eine Störung des Datenzugangs – ist über diesen Baustein abgesichert. Voraussetzung ist, dass die eigenen Daten mit zeitgemäßen Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall geschützt waren. Nicht abgedeckt sind gewerbliche IT-Leistungen sowie bewusste Handlungen wie Hacking, Spamming oder das absichtliche Verstoßen gegen Vorschriften. Für Auslandsfälle gilt der Schutz nur innerhalb europäischer Staaten.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch elektronische Daten sind abgedeckt?
Versichert sind Schäden bei Dritten durch Datenveränderung, Löschung oder Unbrauchbarmachung von Daten durch Computer-Viren oder andere Schadprogramme, durch sonstige Datenveränderung sowie durch Nichterfassung oder fehlerhafte Speicherung, außerdem daraus folgende Personen- und Sachschäden, Wiederherstellungskosten und die Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Muss ich meine Daten selbst absichern, damit der Schutz greift?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seine auszutauschenden, zu übermittelnden oder bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall nach dem Stand der Technik zu sichern oder prüfen zu lassen. Das darf auch durch Dritte erfolgen. Wird diese Obliegenheit verletzt, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Gilt der Schutz auch bei Schäden im Ausland?
Für Versicherungsfälle im Ausland besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Bis zu welcher Höhe wird gezahlt?
Je Versicherungsfall ist die Leistung auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das Doppelte dieser Summe. Die Beträge werden auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall und auf die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025