Bei der Privathaftpflicht der Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport mitversichert. Nicht abgedeckt sind allerdings Ansprüche aus jagdlicher Betätigung sowie aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen und dem zugehörigen, auf Höchstgeschwindigkeit ausgerichteten Training.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung,
- der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie einem Training, das ein Veranstalter zur Vorbereitung des Rennens organisiert oder vorschreibt und bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wer Sport treibt und dabei versehentlich jemand anderem einen Schaden zufügt, ist über die Privathaftpflicht abgesichert. Für die Jagd besteht jedoch kein Schutz. Ebenso wenig gilt der Schutz bei der Teilnahme an Renn-Veranstaltungen mit Pferden, Rädern oder Kraftfahrzeugen sowie bei einem darauf vorbereitenden Training, in dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Häufige Fragen
Bin ich beim Sport über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Gilt der Schutz auch bei der Jagd?
Nein, Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ist die Teilnahme an einem Autorennen mitversichert?
Nein, ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie aus einem vom Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Vorbereitungstraining, bei dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025