Bei Neodigital ist in der Privathaftpflicht der Gebrauch von Luftfahrzeugen mitversichert, sofern diese nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich solcher Luftfahrzeuge verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden versichert, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die beim Gebrauch von Luftfahrzeugen entstehen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen. Zusätzlich sind auch Schäden durch versicherungspflichtige Luftfahrzeuge abgedeckt, allerdings nur, solange der Versicherungsnehmer nicht in der Rolle des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers haftbar gemacht wird.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Luftfahrzeuge in der Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch ausschließlich solcher Luftfahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Gilt der Schutz auch für versicherungspflichtige Luftfahrzeuge?
Ja, aber nur, soweit der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des versicherungspflichtigen Luftfahrzeugs in Anspruch genommen wird.
Wann besteht bei einem versicherungspflichtigen Luftfahrzeug kein Schutz?
Wenn der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Luftfahrzeugs in Anspruch genommen wird, besteht insoweit kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025