Wer als Familien- und Haushaltsvorstand haftet, etwa aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, ist in der Privathaftpflicht von Neodigital abgesichert – ebenso die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als Familien- und Haushaltsvorstand (zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige)
- als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht, die dem Versicherungsnehmer in seiner Rolle als Familien- und Haushaltsvorstand entstehen kann, etwa wenn er seine Aufsichtspflicht über Minderjährige verletzt. Ebenfalls abgesichert ist er als Dienstherr gegenüber Personen, die in seinem Haushalt tätig sind.
Häufige Fragen
Bin ich als Haushaltsvorstand bei einer verletzten Aufsichtspflicht über Kinder abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Familien- und Haushaltsvorstand, zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige.
Gilt der Schutz auch, wenn ich Personen in meinem Haushalt beschäftige?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Wessen gesetzliche Haftpflicht ist hier abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers – in seiner Eigenschaft als Familien- und Haushaltsvorstand sowie als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-L 2025