Wird bei Neodigital ein Beitrag nicht per SEPA-Lastschrift eingezogen, weil das Mandat widerrufen wurde oder der Einzug aus Gründen scheitert, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, darf der Versicherer künftig Zahlung per Banküberweisung verlangen. So bleibt geregelt, was nach einem fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug für die weitere Beitragszahlung gilt.
Sie haben uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, damit wir den fälligen Beitrag von Ihrem Bankkonto einziehen können. In folgenden Fällen dürfen wir von Ihnen verlangen, dass Sie künftig durch Banküberweisung bezahlen:
- Sie haben das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen.
- Wir können den Beitrag aus anderen Gründen nicht einziehen, die Sie sich zurechnen lassen müssen.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich wird der Beitrag per SEPA-Lastschrift vom Konto eingezogen. Klappt dieser Einzug nicht – etwa weil das Lastschriftmandat widerrufen wurde oder weil ein anderer Grund vorliegt, den der Versicherungsnehmer selbst zu verantworten hat – darf der Versicherer künftig auf Zahlung per Banküberweisung bestehen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mein Lastschriftmandat widerrufe?
Dann darf der Versicherer von Ihnen verlangen, dass Sie den Beitrag künftig per Banküberweisung zahlen.
Kann der Versicherer die Zahlungsart ändern, wenn der Einzug scheitert?
Ja. Kann der Beitrag aus Gründen nicht eingezogen werden, die Sie sich zurechnen lassen müssen, darf der Versicherer künftig Zahlung per Banküberweisung verlangen.
Gilt die Umstellung auf Überweisung auch, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Der Abschnitt nennt als Voraussetzung Gründe, die Sie sich zurechnen lassen müssen, oder den Widerruf des Mandats. Andere Konstellationen werden hier nicht geregelt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026