Wer bei der Neodigital in der Kfz-Versicherung Änderungen an Tarifierungsmerkmalen wie der Jahresfahrleistung hat, muss den Versicherer unverzüglich informieren, damit der Beitrag den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Kommt es zu falschen oder unterlassenen Angaben, gilt rückwirkend der zutreffende Beitrag, und bei unbeantworteten Anfragen läuft eine Monatsfrist zur Nachholung.
Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen (zum Beispiel die Jahresfahrleistung)? Dann müssen Sie uns unverzüglich informieren.
Wir dürfen Ihre Angaben überprüfen. Sie müssen damit rechnen, dass wir Sie regelmäßig um Auskunft bitten. Außerdem dürfen wir Ihre Angaben zu den Tarifierungsmerkmalen auch im Schadenfall überprüfen.
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht oder Änderungen nicht mitgeteilt? Dann gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen entspricht.
Haben wir Sie während der Laufzeit des Vertrags nach Tarifierungsmerkmalen gefragt, und Sie haben unsere Anfrage nicht beantwortet? Dann werden wir Sie auffordern, Ihre Antwort innerhalb einer Frist von einem Monat nachzuholen. In unserer Aufforderung werden wir Sie auf Folgendes hinweisen:
- Wenn Sie die Monatsfrist für die Angabe zu dem angefragten Tarifierungsmerkmal schuldhaft verstreichen lassen, berechnen wir den Beitrag neu. Die Berechnung erfolgt rückwirkend zum Beginn des laufenden Versicherungsjahres. Dabei berücksichtigen wir, dass Sie zu diesem Tarifierungsmerkmal „keine Angabe“ gemacht haben.
- Wir nennen Ihnen den so errechneten neuen Beitrag.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Angaben ändern, die den Beitrag beeinflussen – etwa die Jahresfahrleistung –, müssen Sie das dem Versicherer sofort melden. Der Versicherer darf diese Angaben jederzeit sowie im Schadenfall prüfen und regelmäßig nachfragen. Bei falschen oder nicht gemeldeten Angaben wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Beantworten Sie eine Anfrage nicht, gilt eine Monatsfrist; verstreicht sie schuldhaft, wird der Beitrag mit dem Vermerk „keine Angabe“ neu berechnet.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn sich meine Jahresfahrleistung ändert?
Sie müssen den Versicherer unverzüglich informieren, sobald sich Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen wie der Jahresfahrleistung ändern.
Darf der Versicherer meine Angaben zu den Tarifierungsmerkmalen kontrollieren?
Ja. Der Versicherer darf Ihre Angaben überprüfen, kann Sie regelmäßig um Auskunft bitten und die Angaben auch im Schadenfall überprüfen.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben gemacht oder eine Änderung nicht gemeldet habe?
Dann gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen entspricht.
Welche Frist gilt, wenn ich eine Anfrage zu einem Tarifierungsmerkmal nicht beantworte?
Sie werden aufgefordert, die Antwort innerhalb eines Monats nachzuholen. Lassen Sie diese Monatsfrist schuldhaft verstreichen, wird der Beitrag rückwirkend zum Beginn des laufenden Versicherungsjahres neu berechnet und dabei berücksichtigt, dass Sie „keine Angabe“ gemacht haben; den neuen Beitrag teilt Ihnen der Versicherer mit.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026