Bei Neodigital in der Kfz-Versicherung wird der Vertrag nach Abgabe des Schadenverlaufs in genau die SF-Klasse eingestuft, die er bei einer Ersteinstufung erhalten hätte – und der Versicherer darf den dadurch entstehenden Mehrbeitrag nachträglich erheben.
Wird der Schadenverlauf Ihres Vertrags abgegeben, stufen wir den Vertrag anschließend in die SF-Klasse ein, die Sie bei der Ersteinstufung Ihres Vertrags bekommen hätten.
Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag nachzuerheben, der sich aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags ergibt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Schadenverlauf Ihres Vertrags abgegeben wird, wird Ihr Vertrag so eingestuft, als wäre er neu eingestuft worden. Er erhält also die SF-Klasse, die bei einer Ersteinstufung gegolten hätte. Ergibt sich daraus ein höherer Beitrag, darf der Versicherer den entsprechenden Mehrbeitrag nachträglich verlangen.
Häufige Fragen
In welche SF-Klasse komme ich, wenn der Schadenverlauf meines Vertrags abgegeben wurde?
Der Vertrag wird in die SF-Klasse eingestuft, die Sie bei der Ersteinstufung Ihres Vertrags bekommen hätten.
Kann der Versicherer nach der Umstellung mehr Beitrag von mir verlangen?
Ja, der Versicherer ist berechtigt, den Mehrbeitrag nachzuerheben, der sich aufgrund der Umstellung des Vertrags ergibt.
Was passiert nach der Abgabe des Schadenverlaufs mit meinem Vertrag?
Nach der Abgabe wird der Vertrag neu eingestuft – und zwar in die SF-Klasse, die bei der Ersteinstufung gegolten hätte; ein daraus entstehender Mehrbeitrag kann nacherhoben werden.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026