Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital wird der Beitrag neu berechnet, wenn sich während der Vertragslaufzeit Angaben zu Tarifierungsmerkmalen ändern – das kann den Beitrag senken oder erhöhen. Fehlen Angaben, gelten die für Sie ungünstigsten Annahmen. Besonders wichtig sind Jahresfahrleistung und Tachostand, denn zu niedrige Angaben können im Schadenfall Folgen für die Kaskoleistung haben.
Ändern sich während der Laufzeit des Vertrags Angaben zu Tarifierungsmerkmalen, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
Tarifierungsmerkmale sind Umstände, die wir von Ihnen erfragen und dann mit Ihnen im Versicherungsvertrag vereinbaren. Sie dienen der Berechnung des Beitrags. Wir weisen sie im Versicherungsschein ausdrücklich als „Tarifierungsmerkmale" aus.
Haben Sie zu einem Tarifierungsmerkmal keine Angaben gemacht? Dann berücksichtigen wir dies folgendermaßen: Wir berechnen den Beitrag in Bezug auf dieses Tarifierungsmerkmal zu den für Sie ungünstigsten Annahmen, die der Tarif vorsieht.
Selbst bei unterlassenen oder unzutreffenden Angaben dürfen wir den Versicherungsvertrag nicht beenden. Aber: Wenn Sie arglistig gehandelt haben, dürfen wir ihn anfechten.
Wir dürfen auch nicht unsere Leistung im Schadenfall kürzen. Ausnahme: Im Schadenfall stellt sich heraus, dass Sie den Tachostand Ihres Fahrzeugs zu niedrig angegeben haben. Dann berechnen wir unsere Leistung in der Kasko nach der tatsächlichen Laufleistung. Denn die Laufleistung beeinflusst den Wert eines Fahrzeugs.
Auch die im Versicherungsjahr anfallende Fahrleistung Ihres Fahrzeugs ist ein Tarifierungsmerkmal. Für die korrekte Ermittlung fragen wir Sie nach der Jahresfahrleistung des versicherten Fahrzeugs und nach dem Tachostand. Wir unterstellen eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs während des Berechnungszeitraums.
Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung? Dann gilt der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
In allen anderen Fällen gilt der neue Beitrag ab dem Tag der Änderung.
Was bedeutet das konkret?
Tarifierungsmerkmale sind vereinbarte Angaben, die den Beitrag bestimmen und im Versicherungsschein so gekennzeichnet sind. Ändern sie sich, wird der Beitrag neu berechnet – er kann steigen oder sinken. Fehlende Angaben führen dazu, dass die für Sie ungünstigsten Annahmen des Tarifs zugrunde gelegt werden. Der Vertrag darf wegen falscher oder fehlender Angaben nicht beendet und die Leistung grundsätzlich nicht gekürzt werden – außer bei einem zu niedrig angegebenen Tachostand in der Kasko oder bei arglistigem Handeln.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Beitrag, wenn sich ein Tarifierungsmerkmal ändert?
Der Beitrag wird neu berechnet. Das kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
Was gilt, wenn ich zu einem Tarifierungsmerkmal keine Angaben gemacht habe?
Dann wird der Beitrag in Bezug auf dieses Merkmal zu den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet, die der Tarif vorsieht.
Kann der Versicherer den Vertrag kündigen, wenn ich falsche oder keine Angaben gemacht habe?
Nein, der Versicherungsvertrag darf deswegen nicht beendet werden. Nur bei arglistigem Handeln darf er angefochten werden.
Welche Folgen hat ein zu niedrig angegebener Tachostand im Schadenfall?
Stellt sich im Schadenfall heraus, dass der Tachostand zu niedrig angegeben wurde, wird die Leistung in der Kasko nach der tatsächlichen Laufleistung berechnet, weil die Laufleistung den Fahrzeugwert beeinflusst.
Ab wann gilt der neue Beitrag bei geänderter Jahresfahrleistung?
Bei einer geänderten Jahresfahrleistung gilt der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres. In allen anderen Fällen gilt er ab dem Tag der Änderung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026