Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital wird ein Folgebeitrag zu dem Zeitpunkt fällig, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannt ist. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, folgt eine Zahlungsaufforderung in Textform mit einer Frist von zwei Wochen – wer die Frist verstreichen lässt, riskiert fehlenden Versicherungsschutz und eine sofortige Kündigung des Vertrags.
Ein Folgebeitrag ist zu dem Zeitpunkt fällig und zu zahlen, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben ist.
Nicht rechtzeitige Zahlung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, fordern wir Sie zur Zahlung des rückständigen Beitrags auf. Hinzu kommt der Verzugsschaden, also Kosten und Zinsen. Diese Aufforderung erfolgt in Textform. In ihr setzen wir Ihnen eine Frist zur Zahlung. Diese Frist beträgt 2 Wochen ab Zugang unserer Aufforderung.
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind die Beträge zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt, dann haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, dann können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf müssen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen.
Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie die Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Eine mit der Fristbestimmung verbundene Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Fristablauf zahlen.
Tritt ein Schadenereignis in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist und vor Ihrer Zahlung ein, dann haben Sie dafür keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag muss zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannten Zeitpunkt gezahlt werden. Zahlen Sie zu spät, erhalten Sie eine Aufforderung in Textform mit einer Zwei-Wochen-Frist und müssen zusätzlich Kosten und Zinsen tragen. Wer nach Fristablauf noch nicht gezahlt hat, riskiert, dass für Schäden in dieser Zeit kein Versicherungsschutz besteht und der Vertrag sofort gekündigt werden kann. Der Schutz lebt erst wieder auf, sobald die Zahlung erfolgt ist.
Häufige Fragen
Wann muss ich einen Folgebeitrag bezahlen?
Der Folgebeitrag ist zu dem Zeitpunkt fällig und zu zahlen, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben ist.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie werden in Textform zur Zahlung des rückständigen Beitrags samt Verzugsschaden (Kosten und Zinsen) aufgefordert und erhalten eine Zahlungsfrist von 2 Wochen ab Zugang der Aufforderung.
Bin ich versichert, wenn nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Schaden eintritt?
Nein, für Schadenereignisse in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Frist und vor Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz. Der Schutz besteht erst wieder für Schäden nach Ihrer Zahlung. Ausnahme: Wir bleiben leistungspflichtig, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Kann eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs noch abgewendet werden?
Ja, die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie die Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Eine mit der Fristbestimmung verbundene Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Fristablauf zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026