Bei der Neodigital in der Kfz-Versicherung darf der Versicherer beim Vorversicherer den Schadenverlauf eines Fahrzeugs abfragen, etwa zu Art und Verwendung des Fahrzeugs, Vertragsbeginn und ende sowie zum bisherigen Verlauf in Haftpflicht und Vollkasko. Wechseln Sie später zu einem anderen Versicherer, gibt Neodigital diesem auf Anfrage den tatsächlichen Schadenverlauf weiter – ohne Sondereinstufungen.
Bei der Übernahme eines Schadenverlaufs ist der Versicherer berechtigt, sich folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen:
- Art und Verwendung des Fahrzeugs,
- Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,
- Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko,
- Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,
- ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von 3 Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind, und
- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
Der Versicherer ist berechtigt, beim Vorversicherer zum Schadenverlauf anzufragen und das Ergebnis der Anfrage zu speichern.
Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer? Dann muss der Versicherer diesem auf Anfrage die genannten Auskünfte geben.
Der Versicherer informiert den Nachversicherer über den tatsächlichen Schadenverlauf, nicht über Sondereinstufungen.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Schadenverlauf übernommen, darf der Versicherer beim vorherigen Versicherer bestimmte Informationen zum Fahrzeug und dessen bisherigem Verlauf einholen und das Ergebnis speichern. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Nutzung des Fahrzeugs, zur Vertragslaufzeit, zum Schadenverlauf in Haftpflicht und Vollkasko sowie zu Unterbrechungen des Versicherungsschutzes. Wechseln Sie später zu einem anderen Versicherer, gibt Ihr bisheriger Versicherer diesem auf Anfrage ebenfalls diese Auskünfte – dabei wird der tatsächliche Schadenverlauf weitergegeben, jedoch keine Sondereinstufungen.
Häufige Fragen
Welche Informationen darf der Versicherer beim Vorversicherer einholen?
Er darf sich Auskünfte geben lassen zu Art und Verwendung des Fahrzeugs, zu Beginn und Ende des Vertrags, zum Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko, zu noch nicht in der letzten Neueinstufung berücksichtigten Unterbrechungen des Versicherungsschutzes, dazu, ob Rückstellungen innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Bildung ohne Zahlung aufgelöst wurden, und ob bereits entsprechende Auskünfte erteilt wurden.
Was passiert mit dem Schadenverlauf, wenn ich zu einem anderen Versicherer wechsle?
Versichern Sie Ihr Fahrzeug nach Beendigung Ihres Vertrags in Haftpflicht und Vollkasko bei einem anderen Versicherer, muss Ihr bisheriger Versicherer diesem auf Anfrage die genannten Auskünfte geben.
Werden Sondereinstufungen an den neuen Versicherer weitergegeben?
Nein. Der Nachversicherer wird über den tatsächlichen Schadenverlauf informiert, nicht über Sondereinstufungen.
Darf der Versicherer die eingeholte Auskunft speichern?
Ja, der Versicherer ist berechtigt, beim Vorversicherer zum Schadenverlauf anzufragen und das Ergebnis der Anfrage zu speichern.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026