Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital bleibt der Schadenverlauf nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes – etwa durch Ruheversicherung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung oder Wagniswegfall – in vielen Fällen erhalten. Liegen Beginn und Ende der Unterbrechung im selben oder in unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, wird der Verlauf so übernommen, als hätte es keine Unterbrechung gegeben. Auch bei einer Unterbrechung von bis zu zehn Jahren zählt der bisherige Schadenverlauf weiter.
Dieser Abschnitt regelt, was nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes gilt. Eine solche Unterbrechung liegt vor bei:
- Ruheversicherung
- Saisonkennzeichen außerhalb der Saison
- Vertragsbeendigung
- Veräußerung
- Wagniswegfall
Liegen Beginn und Ende der Unterbrechung
- im selben Kalenderjahr oder
- in unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalenderjahren,
dann übernehmen wir den Schadenverlauf so, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
Ansonsten gilt: Bei einer Unterbrechung von bis zu 10 Jahren übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. Nach mehr als 10 Jahren gelten die Regelungen für die Einstufung bei Vertragsbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Versicherungsschutz unterbrochen, muss der bisher erreichte Schadenverlauf nicht verloren gehen. Fällt die Unterbrechung in dasselbe oder in direkt aufeinanderfolgende Kalenderjahre, zählt der Verlauf, als hätte es die Pause nie gegeben. Bei längeren Pausen bleibt der frühere Schadenverlauf bis zu zehn Jahre erhalten; erst nach mehr als zehn Jahren erfolgt eine Neueinstufung wie bei einem Vertragsbeginn.
Häufige Fragen
Was zählt alles als Unterbrechung des Versicherungsschutzes?
Dazu zählen eine Ruheversicherung, ein Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, eine Vertragsbeendigung, eine Veräußerung und ein Wagniswegfall.
Bleibt mein Schadenverlauf nach einer kurzen Unterbrechung erhalten?
Ja. Liegen Beginn und Ende der Unterbrechung im selben Kalenderjahr oder in unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, wird der Schadenverlauf so übernommen, als wäre der Versicherungsschutz gar nicht unterbrochen worden.
Was passiert bei einer Unterbrechung von bis zu 10 Jahren?
Bei einer Unterbrechung von bis zu 10 Jahren wird der Schadenverlauf übernommen, wie er vor der Unterbrechung bestand.
Wie wird nach mehr als 10 Jahren Unterbrechung eingestuft?
Nach einer Unterbrechung von mehr als 10 Jahren gelten die Regelungen für die Einstufung bei Vertragsbeginn.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026