Bei der Neodigital Kfz-Versicherung wird der Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung einmal im Jahr überprüft und kann danach gleich bleiben, steigen oder sinken. Grundlage sind anerkannte versicherungsmathematische Grundsätze, die Entwicklung der Schadenkosten sowie ergänzend unternehmensübergreifende Statistiken. Eine Erhöhung wird mindestens einen Monat vorher in Textform mitgeteilt, samt Hinweis auf das Kündigungsrecht.
Bei bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen muss der Versicherer einmal jährlich überprüfen:
- ob die Versicherungsbeiträge unverändert bleiben können oder
- ob sie erhöht oder abgesenkt werden müssen.
Zweck der Überprüfung ist es, sicherzustellen:
- Der Versicherer kann seine Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen dauerhaft erfüllen.
- Die Beiträge sind sachgerecht berechnet.
Bei der Überprüfung der Beiträge gelten folgende Regeln:
- Der Versicherer wendet die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an.
- Der Versicherer fasst solche Versicherungsverträge zusammen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
- Der Versicherer berücksichtigt Schadenkosten (einschließlich Schadenregulierungskosten) mit Blick auf ihre Entwicklung in der Vergangenheit und ihre zu erwartende Entwicklung bis zur nächsten Überprüfung.
Der Ansatz für Gewinn bleibt unverändert.
- Der Versicherer berücksichtigt auch unternehmensübergreifende Statistiken. Das sind beispielsweise die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. oder Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu den Typ- und Regionalstatistiken. Diese werden aber nur berücksichtigt, falls konzerneigene Statistiken keine ausreichend sichere Grundlage bieten.
Ergibt die Überprüfung höhere Beiträge als die bisherigen, erhöht der Versicherer die Beiträge um die Differenz. Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, senkt der Versicherer die Beiträge um die Differenz ab. Die Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Eine Erhöhung muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat im Voraus mitteilen. Für diese Mitteilung ist die Textform einzuhalten (z. B. Brief oder E-Mail). Außerdem muss der Versicherer den Versicherungsnehmer in der Mitteilung über sein Kündigungsrecht informieren.
Bei bestehenden Kasko-, Schutzbrief- und Fahrerschutz-Verträgen gelten die gleichen Regeln für eine Beitragsänderung wie hier für die Kfz-Haftpflichtversicherung beschrieben.
Was bedeutet das konkret?
Einmal im Jahr wird geprüft, ob der Beitrag gleich bleibt, steigt oder sinkt. Dabei fließen versicherungsmathematische Grundsätze und die Entwicklung der Schadenkosten ein, ergänzend auch branchenweite Statistiken. Eine Änderung gilt ab dem nächsten Versicherungsjahr, und eine Erhöhung muss mindestens einen Monat vorher in Textform mit Hinweis auf das Kündigungsrecht mitgeteilt werden. Die gleichen Regeln gelten auch für Kasko-, Schutzbrief- und Fahrerschutz-Verträge.
Häufige Fragen
Wie oft wird mein Kfz-Beitrag überprüft?
Bei bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen wird der Beitrag einmal jährlich überprüft. Dabei kann er unverändert bleiben, erhöht oder abgesenkt werden.
Ab wann gilt eine Beitragsänderung?
Die Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Muss mir eine Beitragserhöhung angekündigt werden?
Ja. Eine Erhöhung muss spätestens einen Monat im Voraus in Textform mitgeteilt werden, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. In der Mitteilung wird außerdem über das Kündigungsrecht informiert.
Gelten diese Regeln auch für Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz?
Ja. Für bestehende Kasko-, Schutzbrief- und Fahrerschutz-Verträge gelten dieselben Regeln zur Beitragsänderung wie für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026