Bei der Neodigital beginnt der Versicherungsschutz erst, sobald der im Versicherungsschein genannte fällige erste oder einmalige Beitrag gezahlt wurde – jedoch frühestens zum vereinbarten Zeitpunkt. Damit hängt der tatsächliche Start des Schutzes sowohl von der Beitragszahlung als auch vom festgelegten Datum ab.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen, ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift nicht automatisch mit Vertragsabschluss. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Sie müssen den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, und der vereinbarte Zeitpunkt muss erreicht sein. Erst wenn beides zutrifft, beginnt der Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich tatsächlich versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den im Versicherungsschein genannten fälligen ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Reicht die Zahlung des Beitrags allein aus, damit der Schutz beginnt?
Nein. Auch nach Zahlung beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Welcher Beitrag muss gezahlt sein, damit der Schutz startet?
Es muss der in Ihrem Versicherungsschein genannte fällige, erste oder einmalige Beitrag gezahlt sein.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026