Wann der erste Beitrag zur Kfz-Versicherung bei Neodigital fällig wird und was bei nicht rechtzeitiger Zahlung passiert, klärt dieser Punkt: Der erste oder einmalige Beitrag ist mit Zugang des Versicherungsscheins fällig und unverzüglich zu zahlen. Zahlen Sie zu spät, kann der Versicherungsschutz entfallen oder erst später beginnen, und ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich – bei mehreren Versicherungsarten lohnt es sich, wenigstens die wichtigste rechtzeitig zu zahlen.
Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Versicherungsbeitrag wird mit Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann unverzüglich zahlen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag entsprechend unserer Ankündigung im Versicherungsschein ein.
Nicht rechtzeitige Zahlung
Ist der erste oder einmalige Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt? Dann haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Das gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten? Dann beginnt der Versicherungsschutz erst für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsbeitrag nicht gezahlt ist. Haben Sie die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten? Dann ist unser Rücktritt ausgeschlossen. Der Rücktritt erfolgt in Textform. Nach dem Rücktritt verlangen wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr.
Sie können nur teilweise bezahlen?
Umfasst Ihre Kfz-Versicherung mehrere Versicherungsarten (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko)? Und Sie können den Beitrag nicht für alle abgeschlossenen Versicherungsarten bezahlen? Dann sollten Sie wenigstens den Beitrag für die Versicherung(en) bezahlen, deren Versicherungsschutz Ihnen besonders wichtig ist.
Wenn Sie beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung rechtzeitig zahlen, bleibt Ihnen der Versicherungsschutz hier erhalten. Die in diesem Abschnitt beschriebenen negativen Folgen beschränken sich dann auf die nicht bezahlte(n) Versicherung(en).
Was bedeutet das konkret?
Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie sofort zahlen, sobald Sie den Versicherungsschein erhalten; bei SEPA-Lastschrift wird er wie angekündigt eingezogen. Zahlen Sie nicht rechtzeitig und haben dies zu vertreten, besteht kein Versicherungsschutz von Anfang an, sondern erst für Schäden nach der Zahlung – zudem kann der Versicherer in Textform vom Vertrag zurücktreten und eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Bei mehreren Versicherungsarten sollten Sie zumindest den Beitrag für die Ihnen wichtigste Versicherung zahlen, damit deren Schutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag wird mit Zugang des Versicherungsscheins fällig und ist dann unverzüglich zu zahlen. Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat wird er entsprechend der Ankündigung im Versicherungsschein eingezogen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Haben Sie die verspätete Zahlung zu vertreten, besteht von Anfang an kein Versicherungsschutz; er beginnt erst für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung. Haben Sie die Verzögerung nicht zu vertreten, gilt diese Folge nicht.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Ja, solange der Beitrag nicht gezahlt ist, kann der Versicherer in Textform vom Vertrag zurücktreten und danach eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Ausgeschlossen ist der Rücktritt, wenn Sie die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Was sollte ich tun, wenn ich nur einen Teil des Beitrags zahlen kann?
Umfasst Ihre Kfz-Versicherung mehrere Versicherungsarten, sollten Sie wenigstens den Beitrag für die Ihnen besonders wichtige Versicherung zahlen. Zahlen Sie zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung rechtzeitig, bleibt deren Schutz erhalten, und die negativen Folgen beschränken sich auf die nicht bezahlten Versicherungen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026