Beim Schutzbrief von Neodigital ist entscheidend, ob Sie mit dem versicherten Fahrzeug oder mit einem anderen Fortbewegungsmittel reisen: Unterwegs mit dem versicherten Fahrzeug sind der Versicherungsnehmer und alle Fahrzeuginsassen versichert, bei anderen Fortbewegungsmitteln zusätzlich Ehe- oder Lebenspartner und bestimmte Kinder. Außerdem greifen einige Leistungen erst ab einer Entfernung von mindestens 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz.
Bei einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug
Sind Sie mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs, sind versichert:
- Sie als Versicherungsnehmer und
- alle Fahrzeuginsassen.
Bei einer Reise mit einem anderen Fortbewegungsmittel
Sind Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs, sondern mit einem anderen Fortbewegungsmittel, sind versichert:
- Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner
- Ihre minderjährigen Kinder
- Ihre volljährigen Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
- Ihre volljährigen Kinder, wenn diese aufgrund einer Behinderung auf dauernde Betreuung angewiesen sind.
Welche Bedeutung haben Wohnsitz oder Sitz für unsere Leistungen?
Einige Leistungen erbringen wir nur, wenn der Schadenort mindestens 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt liegt.
Sprechen wir beim Schutzbrief vom Wohnsitz, ist gemeint:
- Bei Reisen mit dem versicherten Fahrzeug: der Wohnsitz des Fahrers in Deutschland. Hat der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland, ist der Hauptwohnsitz bzw. Sitz des Versicherungsnehmers in Deutschland gemeint.
Was bedeutet das konkret?
Wer beim Schutzbrief versichert ist, hängt davon ab, womit man unterwegs ist. Reisen Sie mit dem versicherten Fahrzeug, gilt der Schutz für Sie als Versicherungsnehmer und für alle Insassen. Reisen Sie mit einem anderen Fortbewegungsmittel, sind Sie, Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie bestimmte minderjährige und volljährige Kinder versichert. Bestimmte Leistungen gibt es zudem nur, wenn der Schadenort mindestens 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt liegt.
Häufige Fragen
Wer ist versichert, wenn ich mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs bin?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer sowie alle Fahrzeuginsassen.
Wer ist geschützt, wenn ich mit einem anderen Fortbewegungsmittel reise?
Versichert sind Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kinder, Ihre volljährigen Kinder mit Anspruch auf Kindergeld sowie Ihre volljährigen Kinder, die aufgrund einer Behinderung auf dauernde Betreuung angewiesen sind.
Ab welcher Entfernung greifen bestimmte Leistungen?
Einige Leistungen werden nur erbracht, wenn der Schadenort mindestens 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt liegt.
Was gilt als Wohnsitz bei Reisen mit dem versicherten Fahrzeug?
Gemeint ist der Wohnsitz des Fahrers in Deutschland. Hat der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt der Hauptwohnsitz bzw. Sitz des Versicherungsnehmers in Deutschland.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026