Wenn Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug mehr als 50 km von Ihrem Wohnsitz entfernt eine Panne, einen Unfall oder eine Entwendung erleiden, hilft Neodigital im Rahmen des Kfz-Schutzbriefs mit einem Mietwagen (bis 80 € pro Tag für maximal 7 Tage), organisiert die Weiter- oder Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, übernimmt Übernachtungen (bis 100 € je Nacht), Kurzfahrten bis 50 €, den Fahrzeugtransport zur Werkstatt sowie die Versorgung mitreisender Haustiere und den Abtransport eines gebrochenen Fahrradträgers.
Sind Sie mit dem versicherten Fahrzeug mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt unterwegs, erbringen wir weitere Leistungen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Ihr Fahrzeug steht Ihnen nach einer Panne oder einem Unfall nicht wieder fahrbereit zur Verfügung oder
- Ihr Fahrzeug wurde entwendet.
Mietwagen-Service
Wir helfen Ihnen, einen Mietwagen (Pkw) anzumieten. Und wir bezahlen die Mietwagenkosten bis maximal 80 € je Tag für bis zu 7 Tage.
Bei einem Schadenfall im Ausland bezahlen wir die Mietwagenkosten für die Fahrt zum Wohnsitz bis maximal 1.000 € unabhängig von der Anzahl der Tage.
Wir übernehmen jedoch keine Mietwagenkosten, wenn Sie den Weiter- und Rückfahrt-Service wählen.
Hinweis: Beim Mietwagenunternehmen müssen Sie in der Regel eine gültige Kreditkarte als Sicherheit vorlegen.
Weiter- oder Rückfahrt-Service
Wir organisieren folgende Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und bezahlen die Fahrt- bzw. Flugkosten für:
- die Weiterfahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder zu Ihrem Zielort innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs des Schutzbriefs für alle Fahrzeuginsassen,
- die Rückfahrt vom Zielort zum Schadenort für alle Fahrzeuginsassen, wenn das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht,
- die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz für alle Fahrzeuginsassen, wenn das Fahrzeug immer noch nicht fahrbereit zur Verfügung steht,
- die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrzeugs vom Schadenort durch eine Person.
Unter öffentlichen Verkehrsmitteln sind beim Weiter- oder Rückfahrt-Service beispielsweise Bahnen (1. Klasse) und Busse oder das Flugzeug (Economy Class) zu verstehen.
Wir übernehmen jedoch keine Weiter- und Rückfahrkosten, wenn Sie den Mietwagen-Service wählen.
Übernachtungs-Service
Wir vermitteln eine Übernachtungsmöglichkeit und bezahlen maximal 3 Übernachtungen.
Liegt ein Totalschaden am Fahrzeug vor oder wurde es entwendet, bezahlen wir 2 weitere Übernachtungen. Wir übernehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit Frühstück) und Person.
Wir bezahlen jedoch nur eine Übernachtung, wenn Sie den Mietwagen-Service oder den Weiter- und Rückfahrt-Service wählen.
Kurzfahrten
Müssen Sie für zusätzliche Fahrten öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen? Dann bezahlen wir die Fahrtkosten insgesamt bis maximal 50 €.
Fahrzeugtransport-Service
Was geschieht, wenn Ihr Fahrzeug an dem inländischen Schadenort oder in dessen Nähe auch am Folgetag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann? Oder wenn Ihr Fahrzeug an dem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von 3 Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden kann?
Dann lassen wir Ihr Fahrzeug in Ihrem Auftrag zu einer Werkstatt Ihrer Wahl transportieren. Dies geschieht jedoch nur, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug, also kein Totalschaden vorliegt.
Wir übernehmen maximal die Kosten, wie sie für den Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnsitz durch unsere Dienstleister anfallen würden.
Wenn der Schadenort im Ausland liegt, gilt außerdem: Wir übernehmen auch die Kosten für die Diagnose, ob das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden kann. Diese Kosten zahlen wir bis maximal 100 €.
Verzollen oder Verschrotten des Fahrzeugs
Muss Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland verzollt werden? Dann unterstützen wir Sie dabei und bezahlen die Verfahrensgebühren (ohne Zoll, ohne Steuern).
Oder lassen Sie Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland verschrotten? Dann bezahlen wir die Kosten.
Abholen des Fahrzeugs
Fällt der Fahrer unerwartet (z. B. durch Krankheit) länger als 3 Tage aus und kann auch kein anderer Insasse Ihr Fahrzeug zurückfahren? Dann lassen wir es auf unsere Kosten zusammen mit den Insassen an den Wohnsitz zurückbringen.
Oder organisieren Sie die Abholung des Fahrzeugs und der Fahrzeuginsassen zurück an den Wohnsitz selbst? Dann bezahlen wir pauschal 1 €/km für die Anfahrt vom Wohnsitz bis zum Schadenort.
Außerdem vermitteln wir für die Fahrzeuginsassen eine Übernachtungsmöglichkeit und bezahlen maximal 3 Übernachtungen bis zu ihrer Abholung. Wir übernehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit Frühstück) und Person.
Muss das Fahrzeug untergestellt werden? Dann bezahlen wir die Unterstellkosten – im Inland maximal 2 Wochen, im Ausland maximal 4 Wochen.
Versorgen eines mitreisenden Haustiers
Kann Ihr Haustier (beispielsweise ein Hund oder eine Katze) weder von Ihnen noch von einem Mitreisenden versorgt werden? Dann lassen wir es auf unsere Kosten an den Wohnsitz zurücktransportieren. Außerdem lassen wir das Tier an Ihrem Wohnsitz versorgen und bezahlen die Unterbringungskosten maximal 2 Wochen.
Sind Sie mit dem versicherten Fahrzeug mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt unterwegs, und bricht Ihr am Fahrzeug mitgeführter Fahrradträger und löst sich vom Fahrzeug? Dann erbringen wir folgende Leistung:
Abtransport
Wenn Sie uns die Organisation überlassen: Dann schicken wir Ihnen ein geeignetes Fahrzeug zum Abtransport an den Schadenort. Und wir lassen Ihren Fahrradträger in die nächstgelegene, geeignete Werkstatt oder zur nächstgelegenen Entsorgungsstelle abtransportieren. Hatten Sie auf dem Fahrradträger auch Fahrräder mitgeführt? Dann gilt für diese das Gleiche.
Rufen Sie selbst oder ein Dritter ein Abschleppfahrzeug an den Schadenort? Oder kümmern Sie sich selbst um den Abtransport? Dann bezahlen wir maximal 200 €.
Was bedeutet das konkret?
Wer mehr als 50 km vom Wohnsitz entfernt liegen bleibt, keinen fahrbereiten Wagen mehr hat oder dessen Fahrzeug entwendet wurde, bekommt zusätzliche Hilfe: einen Mietwagen, die Weiter- oder Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Übernachtungen, kurze Ersatzfahrten mit Taxi oder Bus, den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt sowie Hilfe beim Verzollen oder Verschrotten im Ausland. Mietwagen-Service einerseits und Weiter-/Rückfahrt-Service andererseits schließen sich gegenseitig aus. Auch die Versorgung eines mitreisenden Haustiers und der Abtransport eines gebrochenen Fahrradträgers sind abgedeckt.
Häufige Fragen
Ab welcher Entfernung greifen diese zusätzlichen Leistungen?
Die Leistungen gelten, wenn Sie mit dem versicherten Fahrzeug mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt unterwegs sind und das Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht mehr fahrbereit ist oder entwendet wurde.
Wie viel wird für einen Mietwagen übernommen?
Die Mietwagenkosten werden bis maximal 80 € je Tag für bis zu 7 Tage bezahlt. Bei einem Schadenfall im Ausland werden die Kosten für die Fahrt zum Wohnsitz bis maximal 1.000 € unabhängig von der Anzahl der Tage übernommen. Keine Mietwagenkosten werden übernommen, wenn Sie den Weiter- und Rückfahrt-Service wählen.
Was gilt für Übernachtungen?
Vermittelt werden maximal 3 Übernachtungen, bei Totalschaden oder Entwendung zusätzlich 2 weitere. Übernommen werden maximal 100 € je Übernachtung (mit Frühstück) und Person. Bei Wahl des Mietwagen-Service oder des Weiter- und Rückfahrt-Service wird nur eine Übernachtung bezahlt.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug nicht schnell repariert werden kann?
Kann das Fahrzeug im Inland am Folgetag oder im Ausland innerhalb von 3 Werktagen nicht fahrbereit gemacht werden, wird es zu einer Werkstatt Ihrer Wahl transportiert – jedoch nur, wenn kein Totalschaden vorliegt. Übernommen werden maximal die Kosten für den Rücktransport an den Wohnsitz durch die Dienstleister.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026