Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital greift der vorläufige Versicherungsschutz bereits, bevor der erste Beitrag gezahlt ist – nämlich sobald die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer genannt wird und das Fahrzeug damit zugelassen wird. Für die Kasko gilt dieser vorläufige Schutz nur bei ausdrücklicher Zusage. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt und ist das zu vertreten, kann der Schutz rückwirkend entfallen. Zudem ist der vorläufige Schutz kündbar, und für seine Dauer ist ein zeitanteiliger Beitrag zu zahlen.
Bevor der Beitrag gezahlt ist, besteht nach den folgenden Bestimmungen vorläufiger Versicherungsschutz:
- In den vereinbarten Versicherungsarten besteht vorläufiger Versicherungsschutz, sobald Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer genannt wird. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigungs-Nummer zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
- Ausnahme: In der Kasko besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Auch wenn wir Ihren Antrag auf endgültigen Versicherungsschutz unverändert angenommen haben, kann der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend entfallen. Das geschieht unter folgenden Voraussetzungen:
- Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wurde nicht rechtzeitig gezahlt.
- Sie haben die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten.
In diesem Fall haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz.
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang der Kündigung in Textform bei Ihnen wirksam.
Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
Für den Zeitraum, in dem vorläufiger Versicherungsschutz besteht, müssen Sie einen Beitrag zahlen. Er entspricht zeitanteilig dem Jahresbeitrag für den endgültigen Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Schon bevor Sie den ersten Beitrag gezahlt haben, sind Sie in den vereinbarten Versicherungsarten geschützt – nämlich ab der Nennung der Versicherungsbestätigungs-Nummer, spätestens ab der Zulassung des Fahrzeugs. In der Kasko gilt dieser vorläufige Schutz nur, wenn er ausdrücklich zugesagt wurde. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig und haben das zu vertreten, kann der Schutz rückwirkend wegfallen, sodass von Anfang an kein Versicherungsschutz bestand. Für die Zeit des vorläufigen Schutzes fällt ein zeitanteiliger Beitrag an.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich versichert, wenn ich den Beitrag noch nicht gezahlt habe?
Der vorläufige Versicherungsschutz besteht, sobald Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer genannt wird. Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung dieser Nummer zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt er zum vereinbarten Zeitpunkt.
Gilt der vorläufige Schutz auch in der Kasko?
In der Kasko besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur dann, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Kann der vorläufige Versicherungsschutz nachträglich wegfallen?
Ja. Wurde der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt und haben Sie diese verspätete Zahlung zu vertreten, entfällt der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend. Dann bestand von Anfang an kein Versicherungsschutz.
Muss ich für den vorläufigen Versicherungsschutz zahlen?
Ja. Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes ist ein Beitrag zu zahlen, der zeitanteilig dem Jahresbeitrag für den endgültigen Versicherungsschutz entspricht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026