Bei der Neodigital Kfz-Versicherung greift der Versicherungsschutz auch auf sogenannten Zulassungsfahrten – also etwa auf dem Weg zur Zulassungsbehörde, zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung. Abgedeckt sind dabei die Kfz-Haftpflichtversicherung, der Fahrerschutz und der Schutzbrief. Wichtig sind jedoch räumliche und zeitliche Grenzen sowie der Ausschluss von Fahrten, die ein rotes Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen erfordern.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Fahrerschutz und beim Schutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug geführt werden muss.
Zulassungsfahrten sind Fahrten zur Zulassungsbehörde, um das Fahrzeug anzumelden, sowie Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung. Das gilt jedoch nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks.
Zulassungsfahrten sind auch Rückfahrten von der Zulassungsbehörde, nachdem Sie das Fahrzeug dort abgemeldet haben. Das gilt jedoch nur bis zum Ablauf des Abmeldetages und nur innerhalb Deutschlands.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf bestimmte Fahrten rund um die Zulassung des Fahrzeugs. Dazu zählen Fahrten zur Zulassungsbehörde zum Anmelden, Fahrten zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung sowie Rückfahrten nach der Abmeldung. Es gelten dabei jeweils räumliche und zeitliche Einschränkungen, und Fahrten mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Fahrten zur Zulassungsbehörde vom Versicherungsschutz erfasst?
Ja, Fahrten zur Zulassungsbehörde zum Anmelden des Fahrzeugs sowie Fahrten zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung sind erfasst – allerdings nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks.
Gilt der Schutz auch für die Rückfahrt nach dem Abmelden?
Ja, Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach dem Abmelden des Fahrzeugs sind mitversichert, jedoch nur bis zum Ablauf des Abmeldetages und nur innerhalb Deutschlands.
Sind Fahrten mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen abgedeckt?
Nein, für Fahrten, bei denen ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug geführt werden muss, besteht dieser Versicherungsschutz nicht.
Für welche Bereiche der Versicherung gilt der Schutz bei Zulassungsfahrten?
Er gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Fahrerschutz und beim Schutzbrief.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026