Bei Neodigital gilt der vereinbarte Versicherungsschutz auch dann, wenn das Fahrzeug internetbasiert zugelassen wird – also beim sofortigen Losfahren nach einer Online-Zulassung. Wer sein Fahrzeug digital anmeldet, ist damit von Beginn an im gleichen Umfang abgesichert wie bei einer klassischen Zulassung.
Der vereinbarte Versicherungsschutz besteht auch bei internetbasierter Zulassung des Fahrzeugs („sofortiges Losfahren“).
Was bedeutet das konkret?
Wird das Fahrzeug über das Internet zugelassen, greift der vereinbarte Versicherungsschutz genauso. Auch beim sogenannten „sofortigen Losfahren“ nach einer Online-Zulassung ist man abgesichert.
Häufige Fragen
Bin ich auch bei einer Online-Zulassung meines Fahrzeugs versichert?
Ja, der vereinbarte Versicherungsschutz besteht auch bei internetbasierter Zulassung des Fahrzeugs.
Was bedeutet „sofortiges Losfahren“ in diesem Zusammenhang?
Damit ist die internetbasierte Zulassung des Fahrzeugs gemeint, bei der der vereinbarte Versicherungsschutz ebenfalls besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026