Bei Neodigital gilt: kann im Schadenfall ein Dritter – etwa aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein – Ihnen gegenüber zur Leistung oder Hilfe verpflichtet werden, so gehen dessen Ansprüche der Leistungspflicht des Versicherers vor. Wenden Sie sich jedoch zuerst an den Versicherer oder ist der Dritte gesetzlich nur nachrangig eintrittspflichtig, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
Ist im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet – beispielsweise aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein –, dann gehen diese Ansprüche insoweit unseren Leistungsverpflichtungen vor.
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis jedoch zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet. Das gilt auch, wenn der Dritte nach dem Gesetz nur nachrangig eintrittspflichtig ist.
Leistungen eines Dritten – insbesondere die eines ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers – rechnen wir auf unsere Leistungen an.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen jemand anderes im Schadenfall ohnehin schon helfen oder zahlen muss, etwa wegen eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein, dann kommt zunächst diese Hilfe zum Zug und geht der Leistung des Versicherers vor. Melden Sie sich nach dem Schaden aber zuerst beim Versicherer, oder ist der Dritte gesetzlich nur nachrangig zuständig, dann leistet der Versicherer trotzdem. Zahlungen des Dritten, insbesondere von einem ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer, werden auf die Leistungen des Versicherers angerechnet.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein Dritter mir im Schadenfall ohnehin helfen muss?
Ist ein Dritter Ihnen gegenüber zur Leistung oder Hilfe verpflichtet, etwa aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein, gehen dessen Ansprüche insoweit den Leistungsverpflichtungen des Versicherers vor.
Leistet der Versicherer trotzdem, wenn ich mich zuerst an ihn wende?
Ja. Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an den Versicherer, ist dieser Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet. Das gilt auch, wenn der Dritte nach dem Gesetz nur nachrangig eintrittspflichtig ist.
Wie werden Zahlungen eines anderen Versicherers berücksichtigt?
Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers, werden auf die Leistungen des Versicherers angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026