Wenn nach einem Schadenfall ein Dritter aus einem Vertrag oder wegen einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung verpflichtet ist, klärt Neodigital hier, dass solche Ansprüche gegenüber den eigenen Leistungen vorgehen – und wann trotzdem eine Leistung gegenüber dem Versicherungsnehmer besteht.
Ist im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet, zu leisten oder zu helfen, gehen diese Ansprüche insoweit den Leistungsverpflichtungen des Versicherers vor. Eine solche Verpflichtung des Dritten kann sich aus einem Vertrag oder aus einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein ergeben.
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis jedoch zuerst an den Versicherer, ist dieser Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn jemand anderes wegen eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft dazu verpflichtet ist, Ihnen im Schadenfall zu helfen oder zu leisten, haben dessen Verpflichtungen Vorrang vor den Leistungen des Versicherers. Melden Sie sich nach dem Schaden aber zuerst beim Versicherer, muss dieser dennoch für Sie leisten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn nach einem Schaden ein Dritter zur Hilfe verpflichtet ist?
Ist ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder Hilfe verpflichtet, gehen dessen Ansprüche insoweit den Leistungsverpflichtungen des Versicherers vor.
Muss der Versicherer trotzdem leisten, wenn ich mich zuerst an ihn wende?
Ja. Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an den Versicherer, ist dieser Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet.
Woraus kann sich die Verpflichtung eines Dritten ergeben?
Die Verpflichtung eines Dritten kann sich aus einem Vertrag oder aus einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein ergeben.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026