Bei Neodigital in der Kfz-Versicherung besteht der Versicherungsschutz auch dann, wenn nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern eine andere berechtigte Person das Fahrzeug fährt oder nutzt; in bestimmten Fällen kann der Versicherer die erbrachte Leistung jedoch entsprechend dem Verschulden vom Fahrer zurückfordern. Diese Rückforderung betrifft dabei nicht allein den Fahrer, sondern ebenso Halter, Eigentümer, Mieter und Entleiher.
Der Versicherer leistet auch dann, wenn nicht der Versicherungsnehmer, sondern eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug fährt oder sonst nutzt.
In bestimmten Fällen fordert der Versicherer seine Leistung jedoch vom Fahrer entsprechend seinem Verschulden zurück.
Diese Regeln gelten nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Halter, Eigentümer, Mieter und Entleiher.
Was bedeutet das konkret?
Fährt oder nutzt eine andere berechtigte Person statt des Versicherungsnehmers das Fahrzeug, besteht der Versicherungsschutz weiterhin. Der Versicherer kann seine Leistung aber in bestimmten Fällen vom Fahrer zurückverlangen, und zwar je nach dessen Verschulden. Diese Rückforderungsregeln betreffen neben dem Fahrer auch Halter, Eigentümer, Mieter und Entleiher.
Häufige Fragen
Bleibt der Schutz bestehen, wenn nicht ich, sondern jemand anderes fährt?
Ja, der Versicherer leistet auch dann, wenn eine andere Person das Fahrzeug berechtigterweise fährt oder sonst nutzt, nicht nur der Versicherungsnehmer selbst.
Kann der Versicherer die gezahlte Leistung zurückverlangen?
Ja, in bestimmten Fällen fordert der Versicherer seine Leistung vom Fahrer entsprechend dessen Verschulden zurück.
Für wen gelten diese Rückforderungsregeln?
Sie gelten nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Halter, Eigentümer, Mieter und Entleiher.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026