Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital wird der Vertrag einmal pro Versicherungsjahr nach seinem Schadenverlauf neu in die SF-Klasse eingestuft: Wer im vergangenen Kalenderjahr schadenfrei blieb und ununterbrochen versichert war, rückt eine SF-Klasse besser, bei einem schadenbelasteten Verlauf erfolgt eine Rückstufung nach der SF-Tabelle. Wann ein Schadenereignis trotz Meldung als schadenfrei gilt und wann ein Verlauf als schadenbelastet zählt, richtet sich nach klar festgelegten Voraussetzungen.
Wir stufen Ihren Vertrag einmal im Versicherungsjahr nach seinem Schadenverlauf neu ein. Beginn und Ende des Versicherungsjahres (= Ablauf) stehen im Versicherungsschein.
Hatten Sie im vergangenen Kalenderjahr einen schadenfreien Verlauf und bestand Ihr Vertrag während dieser Zeit ununterbrochen? Dann wird Ihr Vertrag eine SF-Klasse besser gestuft. Was bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes gilt, ist gesondert geregelt.
Hatten Sie im vergangenen Kalenderjahr einen schadenbelasteten Verlauf? Dann wird Ihr Vertrag nach der SF-Tabelle schlechter gestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung.
Die Neueinstufung gilt spätestens ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das vergangene Kalenderjahr folgt. Der Zahlungstermin und die neue SF-Klasse stehen in der Rechnung.
Was gilt als schadenfreier Verlauf und was als schadenbelasteter Verlauf?
Ein schadenfreier Verlauf liegt vor, wenn wir für kein Schadenereignis zahlen oder Rückstellungen bilden mussten.
Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Wir lösen Rückstellungen für ein Schadenereignis auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben. Das muss innerhalb der nächsten 3 auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahre geschehen sein.
- Wir haben Entschädigung geleistet oder Rückstellungen gebildet nur wegen der Ausgleichspflicht auf Grund einer Mehrfachversicherung.
- Wir haben Entschädigung geleistet oder Rückstellungen gebildet nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern.
- Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.
- Wir haben in der Vollkasko Entschädigung geleistet oder Rückstellungen gebildet für ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko fällt.
- Sie nehmen Ihre Vollkasko nur aus folgendem Grund in Anspruch: Für das Schadenereignis haftet zwar eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung in vollem Umfang. Gegenüber der Haftpflichtversicherung dieser Person haben Sie aber keinen Anspruch, weil diese den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.
- Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden lediglich aus der Mallorca-Police oder der Umweltschadenversicherung.
- Sie machen für Ihren geleasten oder finanzierten Pkw ausschließlich Leistungen aus der GAP-Deckung geltend.
- Mit dem entwendeten Fahrzeug wird auf einer Diebesfahrt ein Kfz-Haftpflichtschaden verursacht. Weder Sie noch der Halter, Eigentümer oder der berechtigte Besitzer des Fahrzeugs haben die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht.
Ein schadenbelasteter Verlauf liegt vor:
- Wir mussten für ein Schadenereignis zahlen oder Rückstellungen bilden.
- Ihr Vertrag gilt trotz Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, aber wir müssen in einem folgenden Jahr zahlen oder Rückstellungen bilden. Dann stufen wir erst im darauffolgenden Jahr zurück.
Was bedeutet das konkret?
Einmal jährlich prüft der Versicherer, wie sich Ihr Vertrag im vergangenen Kalenderjahr entwickelt hat, und ordnet ihn neu in eine SF-Klasse ein. Waren Sie durchgehend versichert und schadenfrei, verbessert sich Ihre Einstufung um eine SF-Klasse; bei einem schadenbelasteten Verlauf werden Sie nach der SF-Tabelle zurückgestuft. Ein Schaden gilt in bestimmten Fällen trotz Meldung als schadenfrei, etwa wenn keine Entschädigung fällig wurde oder eine andere Stelle die Kosten vollständig erstattet. Die neue Einstufung und der Zahlungstermin stehen in der Rechnung.
Häufige Fragen
Wie oft wird meine SF-Klasse überprüft und angepasst?
Der Vertrag wird einmal im Versicherungsjahr nach seinem Schadenverlauf neu eingestuft. Beginn und Ende des Versicherungsjahres stehen im Versicherungsschein.
Was passiert nach einem Jahr ohne Schaden?
Wenn Sie im vergangenen Kalenderjahr schadenfrei waren und Ihr Vertrag ununterbrochen bestand, wird er eine SF-Klasse besser gestuft.
Zählt ein gemeldeter Schaden immer als schadenbelastet?
Nein. Trotz Meldung gilt der Vertrag in bestimmten Fällen als schadenfrei, zum Beispiel wenn Rückstellungen ohne Entschädigung innerhalb der nächsten 3 Kalenderjahre aufgelöst werden oder der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Entschädigung vollständig erstattet.
Wann erfahre ich meine neue SF-Klasse?
Die Neueinstufung gilt spätestens ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres. Der Zahlungstermin und die neue SF-Klasse stehen in der Rechnung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026