Bei der Neodigital Kfz-Versicherung wird der Vertrag zu Beginn in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft – entweder durch eine Ersteinstufung oder durch Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen Vertrag. Wer bisher woanders versichert war, wird anhand der Auskunft des Vorversicherers eingestuft, und weicht dieser Schadenverlauf von den Angaben im Antrag ab, darf die Einstufung und der Beitrag nachträglich korrigiert werden.
Bei Vertragsbeginn wird der Vertrag in eine SF-Klasse eingestuft. Das geschieht entweder durch eine Ersteinstufung oder durch Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen Versicherungsvertrag. Liegen die Voraussetzungen für die Einstufung in eine bessere SF-Klasse nicht vor, erfolgt die Einstufung in die SF-Klasse 0.
Waren Sie bislang bei einem anderen Versicherer versichert, ist für die Einstufung die Auskunft dieses Versicherers zum Schadenverlauf maßgeblich (Vorversichererbestätigung).
Bestätigt der Vorversicherer einen anderen Schadenverlauf als von Ihnen im Antrag angegeben – zum Beispiel, weil Sie beim Vorversicherer den Rabattschutz oder eine andere Sondereinstufung vereinbart hatten –, darf die Einstufung in die SF-Klasse und damit auch der Versicherungsbeitrag von Beginn an nachträglich korrigiert werden.
Haben Sie den Versicherungsschein bereits erhalten, ist eine Korrektur nur möglich, wenn im Versicherungsschein darauf hingewiesen wurde, dass die SF-Einstufung nur vorläufig ist und die endgültige Einstufung von der Vorversichererbestätigung abhängt (Vorbehalt).
Was bedeutet das konkret?
Zu Beginn des Vertrags wird festgelegt, in welche Schadenfreiheitsklasse Sie kommen. Waren Sie vorher bei einem anderen Versicherer, zählt dessen Auskunft über Ihren Schadenverlauf. Stimmt diese Auskunft nicht mit Ihren Angaben überein, dürfen Einstufung und Beitrag nachträglich angepasst werden – nach Erhalt des Versicherungsscheins aber nur, wenn dort ein entsprechender Vorbehalt vermerkt war.
Häufige Fragen
In welche SF-Klasse werde ich eingestuft, wenn ich keinen Anspruch auf eine bessere Klasse habe?
Liegen die Voraussetzungen für eine bessere SF-Klasse nicht vor, erfolgt die Einstufung in die SF-Klasse 0.
Was ist entscheidend, wenn ich vorher bei einem anderen Versicherer war?
Dann ist die Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf maßgeblich, die sogenannte Vorversichererbestätigung.
Kann meine Einstufung und mein Beitrag nachträglich geändert werden?
Ja. Bestätigt der Vorversicherer einen anderen Schadenverlauf als im Antrag angegeben, dürfen die SF-Einstufung und der Beitrag von Beginn an korrigiert werden.
Darf auch nach Erhalt des Versicherungsscheins noch korrigiert werden?
Nur dann, wenn im Versicherungsschein darauf hingewiesen wurde, dass die SF-Einstufung vorläufig ist und die endgültige Einstufung von der Vorversichererbestätigung abhängt (Vorbehalt).
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026