Wer bei Neodigital in der Kfz-Versicherung ein anderes Fahrzeug anstelle des bisherigen versichert und dann den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlt, profitiert von den günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag. Voraussetzung ist unter anderem, dass zwischen beiden Versicherungen höchstens sechs Monate liegen und Art sowie Verwendung der Fahrzeuge übereinstimmen.
Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel)? Und Sie zahlen den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig? Dann wenden wir die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung.
Dies gilt aber nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als 6 Monate vergangen.
- Art und Verwendung der Fahrzeuge sind gleich.
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung? Dann können wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein bisher versichertes Fahrzeug durch ein anderes ersetzen und den ersten oder einmaligen Beitrag nicht pünktlich zahlen, behandelt der Versicherer diese Zahlung nach den milderen Regeln für den Folgebeitrag. Ein rückwirkender Wegfall der vorläufigen Deckung wird dann nicht geltend gemacht. Das gilt nur, wenn zwischen den beiden Versicherungen höchstens sechs Monate liegen und die Fahrzeuge in Art und Verwendung gleich sind. Bei einer Kündigung wegen Nichtzahlung kann eine angemessene Geschäftsgebühr verlangt werden.
Häufige Fragen
Was passiert bei einem Fahrzeugwechsel, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Dann werden die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag angewendet, und der Versicherer beruft sich nicht auf den rückwirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung.
Welche Voraussetzungen müssen für diese günstigere Behandlung erfüllt sein?
Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs dürfen nicht mehr als 6 Monate vergangen sein, und Art sowie Verwendung der Fahrzeuge müssen gleich sein.
Kann der Versicherer bei Nichtzahlung Kosten verlangen?
Ja. Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, kann er von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026