Bei der Neodigital Kfz-Versicherung können Sie in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung eine Rückstufung Ihres Vertrags vermeiden, indem Sie die im Schadenfall erbrachte Entschädigungsleistung freiwillig innerhalb von 12 Monaten zurückerstatten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt nach Abschluss der Schadenregulierung eine Information, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Sie können in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko die Rückstufung Ihres Vertrags vermeiden. Dazu ersetzen Sie dem Versicherer die Entschädigungsleistung, die er im Schadenfall erbracht hat. Diese Erstattung erfolgt freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung. Sie muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung informiert der Versicherer Sie nach Abschluss der Schadenregulierung, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Wurden Sie bereits informiert und muss der Versicherer danach eine weitere Entschädigung leisten? Dann führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Schaden verhindern möchten, dass Ihr Vertrag zurückgestuft wird, können Sie dem Versicherer den ausgezahlten Betrag freiwillig zurückzahlen. Das gilt in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung und muss innerhalb von 12 Monaten geschehen. In der Kfz-Haftpflicht meldet sich der Versicherer bei Ihnen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Kommt danach noch eine weitere Entschädigung hinzu, erhöht sich der zurückzuzahlende Betrag nicht.
Häufige Fragen
Wie kann ich eine Rückstufung meines Kfz-Vertrags verhindern?
Indem Sie dem Versicherer die im Schadenfall erbrachte Entschädigungsleistung freiwillig ersetzen. Das ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko möglich.
Bis wann muss ich den Betrag zurückzahlen?
Die Erstattung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Erfahre ich, ob eine Rückstufungsvermeidung überhaupt möglich ist?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung informiert Sie der Versicherer nach Abschluss der Schadenregulierung, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Steigt der Erstattungsbetrag, wenn nach der Information noch eine weitere Entschädigung anfällt?
Nein. Wurden Sie bereits informiert und muss der Versicherer danach eine weitere Entschädigung leisten, erhöht dies den Erstattungsbetrag nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026