Mit dem Rabattschutz von Neodigital in der Kfz-Versicherung bleibt pro Kalenderjahr je ein belastender Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko frei, sodass er nicht zu einer schlechteren Einstufung im Folgejahr führt. Wer den Versicherer wechselt, sollte wissen, dass der neue Versicherer über den tatsächlichen Schadenverlauf informiert wird.
Haben Sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses mit uns den Rabattschutz vereinbart, dann ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei.
Ein rabattgeschützter Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr. Dies wird als Sondereinstufung bezeichnet.
Wechseln Sie zu einem anderen Versicherer, informieren wir ihn über den tatsächlichen Schadenverlauf. Das umfasst die Versicherungsdauer und die Schäden. Wir informieren den Nachversicherer nicht über die Sondereinstufung beim Rabattschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Rabattschutz vereinbart ist, bleibt pro Kalenderjahr jeweils ein belastender Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko folgenlos für die Einstufung. Der Vertrag wird im Folgejahr trotz dieses Schadens nicht schlechter eingestuft. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer erfährt dieser jedoch den tatsächlichen Schadenverlauf, nicht aber die Sondereinstufung durch den Rabattschutz.
Häufige Fragen
Wie viele Schäden bleiben mit dem Rabattschutz pro Jahr ohne Folgen?
Mit dem Rabattschutz ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei.
Was passiert im Folgejahr mit einem rabattgeschützten Schaden?
Der rabattgeschützte Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr. Diese Regelung wird als Sondereinstufung bezeichnet.
Erfährt ein neuer Versicherer vom Rabattschutz, wenn ich wechsle?
Bei einem Wechsel wird der neue Versicherer über den tatsächlichen Schadenverlauf informiert, also über Versicherungsdauer und Schäden. Über die Sondereinstufung beim Rabattschutz wird der Nachversicherer nicht informiert.
Ab wann muss der Rabattschutz vereinbart sein, damit er greift?
Der Rabattschutz muss zum Zeitpunkt des Schadenereignisses mit dem Versicherer vereinbart sein.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026