Bei Neodigital besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich herbeiführen, wenn Sie an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen mit Höchstgeschwindigkeit oder Übungsfahrten dazu teilnehmen, bei Schäden durch Kernenergie sowie bei Ansprüchen anderer Versicherer, eitgebers, Dienstherrn oder von Sozialversicherungsträgern. Grob fahrlässig verursachte Versicherungsfälle sind mitversichert, bei Alkohol oder berauschenden Mitteln wird die Leistung jedoch entsprechend dem Verschulden gekürzt.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
- Schäden bei der Beteiligung an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
- Schäden bei der Beteiligung an Übungsfahrten zu diesen Rennen
- Schäden durch Kernenergie
- Ansprüche, die von anderen Versicherern, dem Arbeitgeber, dem Dienstherrn oder von Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden
Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Wir kürzen unsere Leistung jedoch entsprechend Ihrem Verschulden, wenn Sie den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbeiführen.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen: dazu gehören vorsätzlich verursachte Schäden, die Teilnahme an genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen mit Höchstgeschwindigkeit samt Übungsfahrten, Schäden durch Kernenergie sowie Ansprüche anderer Versicherer, des Arbeitgebers, Dienstherrn oder von Sozialversicherungsträgern. Bei grober Fahrlässigkeit wird dennoch geleistet. Haben Sie den Versicherungsfall aber unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln herbeigeführt, wird die Leistung entsprechend dem Grad Ihres Verschuldens gekürzt.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit?
Ja, der Versicherer leistet auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Was passiert, wenn ich den Schaden unter Alkoholeinfluss verursacht habe?
Der Versicherer kürzt seine Leistung entsprechend Ihrem Verschulden, wenn Sie den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbeiführen.
Sind Schäden bei Autorennen versichert?
Nein, Schäden bei der Beteiligung an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sowie an Übungsfahrten zu diesen Rennen sind nicht versichert.
Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche, die von anderen Versicherern, dem Arbeitgeber, dem Dienstherrn oder von Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden. Ebenfalls kein Schutz besteht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden durch Kernenergie.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026