Bei der Neodigital Kfz-Versicherung ersetzt der Versicherer den unfallbedingten Personenschaden, wenn Ihnen beim Gebrauch des Fahrzeugs ein Unfall zustößt und Sie verletzt oder getötet werden – so, als bestünde eine Eintrittspflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Erstattet werden unter anderem Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Pflegeleistungen, Unterhaltszahlungen und Hinterbliebenengeld, wobei Schmerzensgeld nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen gezahlt wird.
Stößt Ihnen beim Gebrauch des Fahrzeugs ein Unfall zu und werden Sie dadurch verletzt oder getötet, ersetzen wir Ihren unfallbedingten Personenschaden. Wir behandeln diesen so, als ob wir für diesen Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig wären. Dabei gelten die nachfolgenden Regeln.
Auf der Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts erstatten wir insbesondere:
- Verdienstausfallschaden
- Schmerzensgeld
- Pflegeleistungen (= vermehrte Bedürfnisse)
- Unterhaltszahlungen
- Hinterbliebenengeld
Zu Ihrem Vorteil berufen wir uns nicht auf Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen im Straßenverkehrsgesetz, die zu Lücken im Versicherungsschutz führen.
Schmerzensgeld leisten wir nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall.
Die Kosten eines Rechtsanwalts ersetzen wir nur, wenn sein Hinzuziehen erforderlich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn wir mit unserer Leistung in Verzug sind.
Unter Gebrauch des Fahrzeugs sind zum Beispiel Fahren, Einsteigen / Aussteigen sowie Beladen / Entladen zu verstehen.
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung oder den Tod erleiden.
Beispiel: Ein Verkehrsunfall, bei dem etwa der Fahrer verletzt oder getötet wird, kann ein versichertes Unfallereignis sein. Mögliche Ursachen eines Verkehrsunfalls sind:
- Ihnen unterläuft ein Fahrfehler.
- Naturgefahren wie Starkregen, Blitzeis oder Nebel.
Was bedeutet das konkret?
Werden Sie beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs bei einem Unfall verletzt oder getötet, ersetzt der Versicherer Ihren Personenschaden so, als wäre er in der Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig. Dazu gehören unter anderem Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Pflegeleistungen, Unterhaltszahlungen und Hinterbliebenengeld. Schmerzensgeld gibt es allerdings nur, wenn Sie mindestens drei zusammenhängende Tage innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall stationär im Krankenhaus liegen. Zum Gebrauch des Fahrzeugs zählen etwa Fahren, Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.
Häufige Fragen
Welche Leistungen werden bei einem Personenschaden erstattet?
Erstattet werden auf Grundlage der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts insbesondere Verdienstausfallschaden, Schmerzensgeld, Pflegeleistungen (vermehrte Bedürfnisse), Unterhaltszahlungen und Hinterbliebenengeld.
Wann wird Schmerzensgeld gezahlt?
Schmerzensgeld wird nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall geleistet.
Was zählt als Gebrauch des Fahrzeugs?
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehören zum Beispiel das Fahren, das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Werden Anwaltskosten übernommen?
Die Kosten eines Rechtsanwalts werden nur ersetzt, wenn sein Hinzuziehen erforderlich ist, etwa wenn der Versicherer mit seiner Leistung in Verzug ist.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026