Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, sowie für Schäden bei genehmigten und nicht genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse einschließlich Cyberkrieg, innere Unruhen und Kernenergie. Fahrsicherheitstrainings nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats bleiben dagegen abgedeckt.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
- Schäden bei:
- der Beteiligung an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen und anderen kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter, unabhängig davon, ob es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder nicht. Übungsfahrten sind ebenfalls ausgeschlossen.
- der Beteiligung an behördlich nicht genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen und anderen kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter
- Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Beispiel: Touristenfahrten.
- Für Fahrsicherheitstrainings haben Sie Versicherungsschutz, wenn sie nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats durchgeführt werden.
- Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dabei spielt es keine Rolle, ob zusätzlich weitere Schadenursachen mitwirken. „Krieg" schließt auch rein digital geführte Kriege ein (Cyberkrieg).
- Schäden durch Kernenergie
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt zählt auf, wofür kein Versicherungsschutz besteht. Ausgeschlossen sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden bei Kraftfahrzeug-Rennen und sportlichen Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter – ob behördlich genehmigt oder nicht – sowie Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Übungsfahrten. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen und Kernenergie. Fahrsicherheitstrainings sind dagegen versichert, wenn sie nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats durchgeführt werden.
Häufige Fragen
Sind Schäden bei Autorennen mitversichert?
Nein. Schäden bei der Beteiligung an behördlich genehmigten oder nicht genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen und anderen kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter sind ausgeschlossen – unabhängig davon, ob es auf eine Höchstgeschwindigkeit ankommt. Auch Übungsfahrten sind nicht versichert.
Habe ich bei einem Fahrsicherheitstraining Versicherungsschutz?
Ja, für Fahrsicherheitstrainings besteht Versicherungsschutz, wenn sie nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats durchgeführt werden.
Sind Touristenfahrten auf einer Rennstrecke versichert?
Nein. Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken sind ausgeschlossen, auch wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Als Beispiel werden Touristenfahrten genannt.
Zahlt die Versicherung bei Kriegs- oder Cyberkriegsschäden?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und innere Unruhen sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob weitere Schadenursachen mitwirken. Der Begriff „Krieg" schließt auch rein digital geführte Kriege (Cyberkrieg) ein.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026