In der Kfz-Versicherung von Neodigital zahlt der Versicherer unter anderem nicht bei Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen, bei bestimmten Motorsportveranstaltungen mit eigener Motorsporthaftpflichtversicherung, bei Schäden am eigenen Fahrzeug sowie bei Schäden durch Kernenergie – wobei es für abgeschleppte Fahrzeuge und mitgeführte Sachen wichtige Ausnahmen gibt.
Kein Versicherungsschutz besteht:
- Für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
- Für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
- Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs.
- Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oder abgeschleppten Fahrzeugs. Aber: Versicherungsschutz besteht, wenn ein betriebsunfähiges Fahrzeug als Hilfeleistung und ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird.
- Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Aber: Versichert sind Sachen, die berechtigte Insassen üblicherweise oder zum persönlichen Gebrauch dabei haben.
- Für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt.
- Für Schäden durch Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt listet auf, wofür kein Versicherungsschutz besteht. Dazu zählen unter anderem vorsätzlich und widerrechtlich verursachte Schäden, bestimmte Motorsportaktivitäten, Schäden am eigenen Fahrzeug sowie Schäden durch Kernenergie. Für abgeschleppte betriebsunfähige Fahrzeuge im Rahmen der Hilfeleistung und für Sachen, die Insassen üblicherweise oder zum persönlichen Gebrauch dabei haben, gibt es jedoch Ausnahmen, die vom Ausschluss zurücknehmen.
Häufige Fragen
Sind Schäden am eigenen Fahrzeug mitversichert?
Nein. Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs besteht kein Versicherungsschutz.
Gilt der Ausschluss auch beim Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs?
Grundsätzlich sind Schäden an einem abgeschleppten Fahrzeug ausgeschlossen. Es besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn ein betriebsunfähiges Fahrzeug als Hilfeleistung und ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird.
Sind mitgeführte Gegenstände im Fahrzeug versichert?
Sachen, die mit dem Fahrzeug befördert werden, sind grundsätzlich nicht versichert. Ausgenommen sind jedoch Sachen, die berechtigte Insassen üblicherweise oder zum persönlichen Gebrauch dabei haben.
Sind Schäden bei einer Rennveranstaltung abgedeckt?
Für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder -aktivität besteht kein Schutz, wenn das Fahrzeug in einem abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und dafür eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026