Die Vollkasko der Neodigital Kfz-Versicherung ersetzt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch Ereignisse wie Unfall, Vandalismus, Schäden beim Schiffstransport sowie sämtliche Teilkasko-Ereignisse. Ein Unfall ist dabei ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; auch Schäden am Antriebs-Akku von Elektro- und Hybridfahrzeugen sind bis zu einer festen Grenze abgesichert, Verschleiß und Alterung jedoch nicht.
In der Vollkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch die nachfolgend genannten Schadenereignisse. Dies gilt auch für mitversicherte Sachen unter den dort genannten zusätzlichen Voraussetzungen.
Schadenereignisse der Teilkasko
Alles, was in der Teilkasko versichert ist, ist auch in der Vollkasko versichert.
Unfall
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Mögliche Ursachen eines Unfalls, etwa einer Fahrzeugkollision, können beispielsweise sein:
- Ihnen unterläuft ein Fahrfehler.
- Wetterereignisse wie Aquaplaning, Blitzeis oder Nebel.
- Sensoren Ihres Fahrzeugs versagen.
- Ein Hacker verändert die Software Ihres Fahrzeugs.
In folgenden Fällen liegt beispielsweise kein Unfallschaden vor:
- Die Ladung verrutscht allein deshalb, weil der Fahrer das Fahrzeug bremst, und verursacht einen Schaden am Fahrzeug.
- Ein Bedienungsfehler des Fahrers ist alleinige Ursache eines Schadens am Fahrzeug.
Zusätzlicher Versicherungsschutz
- Bei Gespannen gilt: In der Versicherung des ziehenden Fahrzeugs sind gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen mitversichert (z. B. Rangierschäden, Schäden beim An-/Abhängen, Schlingerschäden). Voraussetzung: Sie sind Eigentümer des gezogenen Fahrzeugs.
- Für Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist.
Vandalismus
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Beispiel: Ein Unbefugter manipuliert böswillig die Software Ihres Fahrzeugs, um die Fahrzeugfunktion zu stören (= Hackerangriff).
Transport auf einem Schiff
Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einem Schiff dadurch entstehen, dass
- das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder
- das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs beschädigt oder über Bord gespült wird oder
- das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Passagiere, das Schiff oder die Ladung zu retten.
Schäden am Antriebs-Akku
Versichert sind zusätzlich Schäden am Antriebs-Akku (Hochvoltbatterie-System) bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu 20.000 €. Aber: Kapazität und Leistung des Akkus sinken technisch bedingt über die Nutzungsdauer. Verschleiß und Alterung sind kein versichertes Schadenereignis.
Was bedeutet das konkret?
Die Vollkasko deckt Schäden am Fahrzeug durch Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust ab und schließt alle Ereignisse der Teilkasko mit ein. Zusätzlich abgesichert sind Unfälle (plötzliche mechanische Einwirkung von außen), Vandalismus durch unberechtigte Personen sowie Schäden beim Transport auf einem Schiff. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sind auch Schäden am Antriebs-Akku bis 20.000 € versichert, allerdings gelten Verschleiß und Alterung des Akkus nicht als versichertes Ereignis.
Häufige Fragen
Was zählt in der Vollkasko als Unfall?
Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Ursachen können etwa ein Fahrfehler, Wetterereignisse wie Aquaplaning oder Blitzeis, ein Versagen der Sensoren oder ein Hackerangriff auf die Fahrzeugsoftware sein.
Sind Schäden durch einen geplatzten Reifen mitversichert?
Ja, Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist, gehören zum zusätzlichen Versicherungsschutz in der Vollkasko.
Bis zu welchem Betrag ist der Antriebs-Akku eines Elektrofahrzeugs versichert?
Schäden am Antriebs-Akku (Hochvoltbatterie-System) bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sind bis zu 20.000 € versichert. Verschleiß und Alterung des Akkus sind jedoch kein versichertes Schadenereignis.
Gilt es als Vandalismus, wenn ein Werkstattmitarbeiter das Fahrzeug beschädigt?
Nein. Vandalismus umfasst mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Werkstattmitarbeiter gelten als berechtigt, da sie mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026