Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital besteht kein Versicherungsschutz für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, für die Teilnahme an genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen samt Übungsfahrten sowie für Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie – wobei Spätschäden früherer Kriege, etwa ein explodierender Blindgänger, versichert bleiben. Bei grober Fahrlässigkeit wird geleistet, doch bei Alkohol- oder Rauschmittelkonsum und bei ermöglichter Entwendung kürzt der Versicherer die Leistung nach dem Verschulden.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
- Schäden bei der Beteiligung an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sowie an Übungsfahrten zu diesen Rennen.
- Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dabei spielt es keine Rolle, ob zusätzlich weitere Schadenursachen mitwirken. „Krieg“ schließt auch rein digital geführte Kriege ein (Cyberkrieg). Aber: Spätschäden vergangener Kriege, die an versicherten Sachen entstehen, bleiben versichert. Beispiel: Ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert und beschädigt Ihr Fahrzeug.
- Schäden durch Kernenergie.
Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgendem Fall:
- Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbei.
- Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder der mitversicherten Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Manche Schäden sind komplett vom Schutz ausgenommen: etwa Schäden, die man absichtlich verursacht, Schäden bei genehmigten Rennen und deren Übungsfahrten sowie Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie. Spätschäden aus früheren Kriegen – zum Beispiel durch einen explodierenden Blindgänger – bleiben jedoch versichert. Bei grober Fahrlässigkeit wird grundsätzlich geleistet; wer den Schaden aber unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss verursacht oder eine Entwendung ermöglicht, muss mit einer Leistungskürzung entsprechend dem Verschulden rechnen.
Häufige Fragen
Sind Schäden bei einem Autorennen mitversichert?
Nein. Für die Beteiligung an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf die Höchstgeschwindigkeit ankommt, sowie an Übungsfahrten zu diesen Rennen besteht kein Versicherungsschutz.
Gilt der Ausschluss für Kriegsschäden auch für alte Kriegsfolgen?
Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und innere Unruhen sind ausgeschlossen, auch bei Cyberkrieg. Spätschäden vergangener Kriege an versicherten Sachen – etwa durch einen explodierenden Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg – bleiben jedoch versichert.
Was passiert bei einem Schaden unter Alkoholeinfluss?
Der Versicherer leistet zwar grundsätzlich auch bei grober Fahrlässigkeit, kürzt seine Leistung aber entsprechend Ihrem Verschulden, wenn Sie den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbeiführen.
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Ja, bei grob fahrlässig herbeigeführtem Versicherungsfall wird geleistet. Eine Leistungskürzung nach dem Verschulden erfolgt aber, wenn der Schaden durch Alkohol- oder Rauschmittelkonsum entsteht oder wenn Sie die Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Sachen ermöglichen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026