Wer im Ausland einen Pkw mietet und dabei einen Haftpflichtschaden verursacht, ist über die Mallorca-Police der Neodigital Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert. Der Schutz gilt für gemietete Pkw in den Ländern, in denen auch das eigene Fahrzeug versichert ist, für die ersten sechs Monate ab Anmietung, jedoch nicht in Deutschland, Russland und Belarus und nicht für Schäden am Mietwagen selbst.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw, eines Kraftrads oder eines Campingfahrzeugs umfasst auch Kfz-Haftpflichtschäden, die Sie beim Gebrauch eines gemieteten Pkw verursachen.
Versicherungsschutz besteht:
- In den Ländern, in denen Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Aber: Kein Versicherungsschutz besteht in Deutschland, Russland und Belarus.
- Für Sie, Ihren Ehe-/Lebenspartner und für Ihre Kinder als Fahrer.
- Für die ersten 6 Monate ab Anmietung des Pkw.
- Nicht für Schäden am Miet-Pkw.
- Soweit nicht Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des gemieteten Pkw besteht.
Die Versicherungssummen der Mallorca-Police sind so hoch wie die Versicherungssummen, die Sie für Ihr Fahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit uns vereinbart haben.
Die Bestimmungen der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten sinngemäß für die Mallorca-Police, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist:
- Ein Beispiel für eine Regelung, die für die Mallorca-Police nicht gilt, ist der örtliche Geltungsbereich. Die Mallorca-Police gilt nicht in Deutschland, Russland und Belarus.
- Die Kapitel über das SF-System gilt nicht.
Die Mallorca-Police beginnt und endet automatisch mit der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Mit der Mallorca-Police sind Sie abgesichert, wenn Sie mit einem gemieteten Pkw einen Haftpflichtschaden verursachen. Der Schutz gilt in den Ländern, in denen auch Ihr eigenes Fahrzeug versichert ist, für Sie, Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder als Fahrer, und zwar für die ersten sechs Monate ab Anmietung. Nicht abgedeckt sind Schäden am Mietwagen selbst sowie Fälle in Deutschland, Russland und Belarus. Die Versicherungssummen entsprechen denen Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Häufige Fragen
Deckt die Mallorca-Police auch Schäden am gemieteten Auto selbst?
Nein, Schäden am Miet-Pkw sind nicht abgedeckt. Versichert sind nur die Haftpflichtschäden, die Sie beim Gebrauch des gemieteten Pkw verursachen.
Wie lange gilt der Schutz nach der Anmietung?
Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 6 Monate ab Anmietung des Pkw.
Gilt die Mallorca-Police auch in Deutschland?
Nein. Es besteht kein Versicherungsschutz in Deutschland, Russland und Belarus. Der Schutz gilt in den Ländern, in denen auch Ihr eigenes Fahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert ist.
Wer ist als Fahrer über die Mallorca-Police mitversichert?
Versichert sind Sie selbst, Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre Kinder als Fahrer.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026