Die Kfz-Haftpflichtversicherung von Neodigital stellt Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt werden oder reine Vermögensschäden entstehen. Berechtigte Ansprüche werden bezahlt, unberechtigte oder überhöhte Ansprüche auf Kosten des Versicherers abgewehrt – der Schutz umfasst auch verbundene Anhänger und abgeschleppte Fahrzeuge ohne eigenen Versicherungsschutz.
Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs eine der folgenden Folgen eintritt und deshalb Schadenersatzansprüche gegen Sie oder uns geltend gemacht werden:
- Personen werden verletzt oder getötet.
- Sachen kommen abhanden, werden beschädigt oder zerstört.
- Es werden reine Vermögensschäden verursacht.
Wir regulieren auf Grund der Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Straßenverkehrsgesetzes oder auf Grund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts. Die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts legen fest, in welchen Fällen Haftung für den Schaden besteht und in welchen Fällen nicht.
Beispiel: Ein Verkehrsunfall, bei dem Ihr Fahrzeug eine andere Person oder fremdes Hab und Gut schädigt, kann ein versichertes Schadenereignis sein. Ursachen eines Verkehrsunfalls können beispielsweise sein:
- Ihnen unterläuft ein Fahrfehler.
- Naturgefahren wie Starkregen, Blitzeis oder Nebel.
- Die Sensoren Ihres Fahrzeugs versagen.
- Ein Hacker verändert die Software Ihres Fahrzeugs.
Begriffe
- Gebrauch des Fahrzeugs umfasst z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.
- Reine Vermögensschäden sind Schäden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.
Sind die Schadenersatzansprüche gegen Sie begründet? Dann zahlen wir an Ihrer Stelle.
Sind die Schadenersatzansprüche gegen Sie unbegründet oder zu hoch? Dann wehren wir sie für Sie ab. Auf unsere Kosten.
Wir dürfen gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen erfüllen oder abwehren. Wir dürfen dabei alle Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abgeben, die uns zweckmäßig erscheinen.
Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Anhänger, der mit dem versicherten Fahrzeug verbunden ist. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Fahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung springt ein, wenn durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs andere Personen verletzt oder getötet werden, fremde Sachen zu Schaden kommen oder reine Vermögensschäden entstehen und dafür Schadenersatz von Ihnen verlangt wird. Berechtigte Forderungen werden für Sie bezahlt, unberechtigte oder überhöhte Forderungen für Sie abgewehrt. Der Schutz gilt auch für einen verbundenen Anhänger sowie für abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeuge ohne eigene Haftpflichtversicherung – auch dann, wenn diese sich während der Fahrt lösen und noch in Bewegung sind.
Häufige Fragen
Welche Schäden deckt die Kfz-Haftpflicht ab?
Abgedeckt sind Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs, bei denen Personen verletzt oder getötet werden, Sachen abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden oder reine Vermögensschäden verursacht werden und deshalb Schadenersatzansprüche gegen Sie oder den Versicherer geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn ein Anspruch gegen mich unberechtigt oder zu hoch ist?
Ist ein Schadenersatzanspruch unbegründet oder zu hoch, wehrt der Versicherer ihn für Sie ab, und zwar auf seine Kosten. Ist der Anspruch begründet, zahlt der Versicherer an Ihrer Stelle.
Sind auch Anhänger oder abgeschleppte Fahrzeuge mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt auch für einen mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhänger sowie für abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeuge, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Das gilt auch, wenn sie sich während des Gebrauchs lösen und noch in Bewegung sind.
Was zählt zum Gebrauch des Fahrzeugs und was sind reine Vermögensschäden?
Der Gebrauch des Fahrzeugs umfasst zum Beispiel das Fahren, das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Reine Vermögensschäden sind Schäden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026