Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Neodigital sind neben dem Versicherungsnehmer auch weitere Personen geschützt, etwa Halter, Eigentümer und Fahrer des Fahrzeugs, berechtigte Insassen sowie die Technische Aufsicht bei autonomer Fahrfunktion. Auch eitgeber oder Dienstherr kann bei dienstlicher Nutzung mitversichert sein, und die genannten Personen können Ansprüche selbstständig geltend machen.
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
- den Halter des Fahrzeugs,
- den Eigentümer des Fahrzeugs,
- die Technische Aufsicht bei einem Fahrzeug mit autonomer Fahrfunktion,
- den Fahrer des Fahrzeugs,
- berechtigte Insassen, es sei denn, ein anderer Versicherer ist eintrittspflichtig,
- Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
- den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht und Berufs-Beifahrer eines in diesem Versicherungsvertrag mitversicherten Fahrzeugs.
Diese Personen sind genauso geschützt wie Sie als Versicherungsnehmer. Sie können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch weitere Personen über die Kfz-Haftpflicht mitversichert, darunter Halter, Eigentümer und Fahrer des Fahrzeugs sowie berechtigte Insassen. Auch der Arbeitgeber oder Dienstherr kann bei dienstlicher Nutzung mit Zustimmung geschützt sein. Alle mitversicherten Personen genießen denselben Schutz wie der Versicherungsnehmer und dürfen Ansprüche selbst gegenüber dem Versicherer stellen.
Häufige Fragen
Sind Mitfahrer im Auto über die Kfz-Haftpflicht mitversichert?
Ja, berechtigte Insassen sind mitversichert, es sei denn, ein anderer Versicherer ist eintrittspflichtig.
Gilt der Versicherungsschutz auch für den Fahrer, wenn er nicht der Versicherungsnehmer ist?
Ja, der Fahrer des Fahrzeugs zählt zu den mitversicherten Personen und ist genauso geschützt wie der Versicherungsnehmer.
Ist mein Arbeitgeber mitversichert, wenn ich das Fahrzeug dienstlich nutze?
Ja, der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr ist mitversichert, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
Können mitversicherte Personen selbst Ansprüche geltend machen?
Ja, die mitversicherten Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen den Versicherer erheben.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-M 2026