Für den Beginn des Vertrags und den vorläufigen Versicherungsschutz der Kfz-Umweltschadenversicherung von Neodigital gelten dieselben Regelungen wie in den entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, sodass hier keine gesonderten Regeln geschaffen, sondern die bestehenden Vorgaben übernommen werden.
Für den Beginn des Vertrags und den vorläufigen Versicherungsschutz gelten die Regelungen zum Vertragsbeginn und zum vorläufigen Versicherungsschutz der AKB entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt enthält keine eigenständigen Regeln für den Vertragsbeginn und den vorläufigen Versicherungsschutz. Stattdessen wird auf die bereits bestehenden Bestimmungen der AKB verwiesen, die hier entsprechend angewendet werden.
Häufige Fragen
Welche Regelungen gelten für den Vertragsbeginn und den vorläufigen Versicherungsschutz?
Es gelten die entsprechenden Regelungen der AKB zum Vertragsbeginn und zum vorläufigen Versicherungsschutz.
Gibt es hier eigene, gesonderte Regeln zum Versicherungsbeginn?
Nein, es werden keine gesonderten Regeln aufgestellt. Es wird auf die entsprechenden Bestimmungen der AKB verwiesen, die entsprechend angewendet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020