Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital gilt ein Kalenderjahr als schadenfrei, wenn der Versicherungsschutz durchgehend bestand und kein Schadenereignis gemeldet wurde, für das Entschädigungen oder Rückstellungen anfielen – Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse zählen dabei nicht mit. Der Verlauf bleibt außerdem in bestimmten Fällen schadenfrei, etwa bei Erstattung durch den Schädiger oder bei bestimmten Kaskokonstellationen. Ein schadenbelasteter Verlauf entsteht dagegen, sobald Leistungen oder Rückstellungen für gemeldete Schäden nötig sind, und kann rückwirkend zu einer Rückstufung führen.
Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
- Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und
- uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen:
- nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder
- wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen.
b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.
c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.
d) Wir leisten Entschädigungen in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rückstellungen für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt.
e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch, weil:
- eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet,
- Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.
Schadenbelasteter Verlauf
Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle des schadenfreien Verlaufs trotz Schadenmeldung.
Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück.
Was bedeutet das konkret?
Ein Jahr gilt als schadenfrei, wenn Ihr Versicherungsschutz das ganze Kalenderjahr über bestand und kein Schaden gemeldet wurde, der eine Zahlung oder Rückstellung ausgelöst hat. Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse bleiben dabei außen vor. In mehreren Sonderfällen bleibt der Vertrag trotz Schadenmeldung als schadenfrei eingestuft – etwa wenn die Kosten vollständig erstattet werden. Wird dagegen für einen gemeldeten Schaden gezahlt oder eine Rückstellung gebildet, ist der Verlauf schadenbelastet; erfolgt die Leistung erst in einem späteren Jahr, wird der Vertrag zum 1. Januar des Folgejahres zurückgestuft.
Häufige Fragen
Wann gilt mein Vertrag als schadenfrei?
Wenn der Versicherungsschutz das ganze Kalenderjahr ununterbrochen bestand und in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet wurde, für das Entschädigungen geleistet oder Rückstellungen gebildet werden mussten. Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse zählen dabei nicht mit.
Bleibt der Verlauf schadenfrei, obwohl ich einen Schaden gemeldet habe?
Ja, in bestimmten Fällen. Zum Beispiel wenn nur wegen Abkommen der Versicherer oder wegen Ausgleichspflicht bei Mehrfachversicherung geleistet wird (nicht bei Gespannen), wenn Rückstellungen innerhalb der drei folgenden Kalenderjahre ohne Entschädigung aufgelöst werden, wenn der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung die Entschädigung vollständig erstattet, oder in bestimmten Kaskokonstellationen.
Was bedeutet ein schadenbelasteter Verlauf?
Ein schadenbelasteter Verlauf liegt vor, wenn Sie während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die Entschädigungen geleistet oder Rückstellungen gebildet werden müssen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen der Vertrag trotz Meldung als schadenfrei gilt.
Was passiert, wenn erst in einem späteren Jahr für einen Schaden gezahlt wird?
Gilt der Vertrag trotz Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, werden aber in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen geleistet oder Rückstellungen gebildet, wird der Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurückgestuft.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020