Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital kann der Versicherer den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, sofern die Kündigung spätestens einen Monat vorher zugeht. Darüber hinaus bestehen Kündigungsrechte nach einem Schadenereignis, bei ausbleibendem Folgebeitrag, bei Verletzung von Pflichten beim Fahrzeuggebrauch, bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs sowie bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung – jeweils mit eigenen Fristen, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam wird.
Der Versicherer kann den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der Versicherer ist berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Kündigung nach einem Schadenereignis
Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen zugehen:
- innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung, oder
- innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer in der Kfz-Haftpflichtversicherung seine Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.
Das gleiche gilt, wenn der Versicherer Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilt, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.
Außerdem kann der Versicherer in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.
Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz der Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist gezahlt, kann der Versicherer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs
Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs verletzt, kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs, kann der Versicherer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs kann der Versicherer dem Erwerber gegenüber kündigen. Er hat die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem er von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt hat. Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf den Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, wenn die Kündigung mindestens einen Monat vorher bei Ihnen eingeht. Zusätzlich gibt es besondere Anlässe für eine Kündigung, etwa nach einem Schaden, bei nicht gezahltem Folgebeitrag, bei verletzten Pflichten beim Fahrzeuggebrauch, bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs sowie bei Verkauf oder Zwangsversteigerung. Für jeden dieser Fälle gelten eigene Fristen, ab wann die Kündigung greift – teils sofort, teils erst nach zwei Wochen oder einem Monat. In manchen Fällen können Sie die Wirkung der Kündigung noch abwenden oder durch einen Nachweis fehlenden Verschuldens beeinflussen.
Häufige Fragen
Mit welcher Frist kann der Versicherer zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen?
Die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
Kann der Versicherer nach einem Schaden kündigen?
Ja. Nach einem Schadenereignis kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen unter anderem innerhalb eines Monats nach Beendigung der Entschädigungsverhandlungen zugehen und wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Lässt sich eine Kündigung wegen nicht gezahltem Folgebeitrag noch abwenden?
Ja. Wenn Sie den ausstehenden Folgebeitrag samt Kosten und Zinsen innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen, wird die mit sofortiger Wirkung ausgesprochene Kündigung unwirksam.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn das Fahrzeug verkauft oder zwangsversteigert wird?
Der Versicherer kann gegenüber dem Erwerber kündigen. Er muss dies innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung tun; die Kündigung wird einen Monat nach Zugang beim Erwerber wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020