Bei der Kfz-Versicherung der Neodigital kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, wobei die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf zugehen muss. Darüber hinaus bestehen weitere Kündigungsmöglichkeiten – etwa nach einem Schadenereignis, bei einer Beitragserhöhung sowie beim Verkauf oder der Zwangsversteigerung des Fahrzeugs, wobei dann der Erwerber ein eigenes Kündigungsrecht erhält.
Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang bei uns wirksam.
Kündigung nach einem Schadenereignis
Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns zugehen:
- innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung, oder
- innerhalb eines Monats, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben.
Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.
Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags.
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis.
Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.
Kündigung bei Beitragserhöhung
Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag regulär zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, muss die Kündigung dafür aber spätestens einen Monat vorher übermitteln. Zusätzlich gibt es besondere Anlässe, bei denen eine Kündigung möglich ist: einen vorläufigen Versicherungsschutz, ein eingetretenes Schadenereignis, den Verkauf oder die Zwangsversteigerung des Fahrzeugs sowie eine Beitragserhöhung. Je nach Anlass gelten eigene Fristen und der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird, lässt sich teils selbst bestimmen. Beim Fahrzeugwechsel erhält auch der Erwerber ein eigenes Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meine reguläre Kündigung einreichen?
Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
Kann ich nach einem Schaden kündigen und welche Frist gilt?
Ja. Nach Eintritt eines Schadenereignisses können Sie kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer in der Kfz-Haftpflichtversicherung seine Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich mein Fahrzeug verkaufe?
Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung geht der Vertrag auf den Erwerber über. Dieser kann innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen; bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Frist erst ab Kenntnis. Schließt der Erwerber eine neue Versicherung ab und legt eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsbehörde vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrages.
Darf ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht der Versicherer aufgrund seines Beitragsanpassungsrechts den Beitrag, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020