Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Neodigital kann trotz beendetem Vertrag weiterhin eine Leistungspflicht gegenüber einem geschädigten Dritten bestehen – in einem solchen Fall darf der Versicherer für die Dauer dieser fortbestehenden Verpflichtung den Beitrag verlangen. Zugleich bleiben die bestehenden Rechte des Versicherers unberührt.
Bleibt der Versicherer in der Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber einem Dritten zur Leistung verpflichtet, obwohl der Versicherungsvertrag bereits beendet ist, hat er Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Grundlage dieser fortbestehenden Leistungspflicht ist die entsprechende Regelung des Versicherungsvertragsgesetzes.
Die weiteren Rechte des Versicherers nach dem Versicherungsvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann es vorkommen, dass der Versicherer einem geschädigten Dritten gegenüber weiterhin einstehen muss, auch wenn der Vertrag schon beendet wurde. Für diesen Zeitraum, in dem diese Verpflichtung fortbesteht, darf der Versicherer den entsprechenden Beitrag fordern. Seine sonstigen Rechte bleiben dabei bestehen.
Häufige Fragen
Muss ich noch Beitrag zahlen, wenn mein Kfz-Haftpflichtvertrag schon beendet ist?
Ja, wenn der Versicherer trotz Beendigung des Vertrages gegenüber einem Dritten weiterhin zur Leistung verpflichtet bleibt, hat er für die Zeit dieser Verpflichtung Anspruch auf den Beitrag.
Für welchen Zeitraum darf der Versicherer in diesem Fall den Beitrag verlangen?
Der Anspruch auf den Beitrag besteht für die Zeit, in der die Leistungsverpflichtung gegenüber dem Dritten trotz beendetem Vertrag fortbesteht.
Verliert der Versicherer durch diese Regelung andere Rechte?
Nein, die weiteren Rechte des Versicherers nach dem Versicherungsvertragsgesetz bleiben unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020