Bei Neodigital in der Kfz-Versicherung entscheidet Ihr Schadenverlauf darüber, in welche Schadenfreiheitsklasse Ihr Vertrag in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung eingestuft wird und welcher Beitragssatz sich daraus ergibt. Für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen sowie Ausfuhr-, Kurzzeit- oder roten Kennzeichen gilt diese Einstufung nicht.
In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse nach Ihrem Schadenverlauf. Daraus ergibt sich auch der jeweilige Beitragssatz.
Diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge mit:
- Versicherungskennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- roten Kennzeichen
Was bedeutet das konkret?
In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung wird Ihr Vertrag anhand Ihres bisherigen Schadenverlaufs in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Diese Einstufung bestimmt zugleich Ihren Beitragssatz. Für bestimmte Fahrzeuge mit besonderen Kennzeichen gilt diese Einstufung jedoch nicht.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse?
Die Einstufung in eine SF-Klasse richtet sich in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung nach Ihrem Schadenverlauf.
Was beeinflusst die SF-Klasse zusätzlich zur Einstufung?
Aus der SF-Klasse ergibt sich der jeweilige Beitragssatz, der ebenfalls von Ihrem Schadenverlauf abhängt.
Für welche Fahrzeuge gilt die SF-Einstufung nicht?
Sie gilt nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, Ausfuhr-, Kurzzeitkennzeichen oder roten Kennzeichen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020