Wenn bei Neodigital das versicherte Wagnis endgültig entfällt – etwa weil ein Fahrzeug verschrottet wird –, steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, an dem er vom Wegfall des Wagnisses Kenntnis erlangt. Damit ist geklärt, wie lange die Beitragspflicht in einem solchen Fall fortbesteht.
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das versicherte Wagnis dauerhaft entfällt – zum Beispiel durch die Verschrottung eines Fahrzeugs –, endet die Beitragspflicht nicht automatisch mit dem Wegfall selbst. Der Versicherer darf den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt behalten, an dem er von diesem Wegfall erfährt.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den Beitrag zahlen, wenn mein Fahrzeug verschrottet wurde?
Der Beitrag steht dem Versicherer bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom endgültigen Wegfall des versicherten Wagnisses Kenntnis erlangt.
Endet die Beitragspflicht automatisch mit dem Wegfall des Wagnisses?
Nein. Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt des Wegfalls selbst, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt.
Was zählt als Wagniswegfall?
Gemeint ist der endgültige Wegfall des versicherten Wagnisses, zum Beispiel durch eine Fahrzeugverschrottung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020