Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital sind Kfz-Haftpflicht, Kasko, Autoschutzbrief und Fahrerschutz rechtlich selbstständige Verträge, sodass die Kündigung eines dieser Verträge die anderen nicht automatisch beendet. Bei einem Kündigungsanlass zu einem Vertrag können Sie und der Versicherer jedoch die gesamte Kfz-Versicherung kündigen, und wenn nur ein Vertrag gekündigt wird, lässt sich die Kündigung innerhalb von zwei Wochen auf alle Verträge ausdehnen.
Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief- und Fahrerschutzversicherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Wird einer dieser Verträge gekündigt, berührt dies das Fortbestehen der anderen Verträge nicht.
Sie und der Versicherer sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen.
Kündigt der Versicherer von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Dazu müssen Sie dem Versicherer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind. Ebenso hat der Versicherer das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren Verträgen nur einen kündigen.
Kündigen Sie oder der Versicherer nur den Autoschutzbrief, so gelten die vorstehenden Regelungen zur Ausdehnung auf die gesamte Kfz-Versicherung nicht.
Die Regelungen zur rechtlichen Selbstständigkeit der Verträge und zur Kündigung der gesamten Kfz-Versicherung bei einem Kündigungsanlass finden entsprechende Anwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind.
Was bedeutet das konkret?
Die einzelnen Bausteine der Kfz-Versicherung – Haftpflicht, Kasko, Autoschutzbrief und Fahrerschutz – sind eigenständige Verträge. Kündigt man einen davon, bestehen die übrigen zunächst weiter. Bei einem Kündigungsanlass darf jedoch jede Seite die gesamte Kfz-Versicherung kündigen. Wird nur ein Vertrag gekündigt, kann die andere Seite die Kündigung auf alle Verträge ausweiten; beim Versicherungsnehmer gilt dafür eine Frist von zwei Wochen. Für den Autoschutzbrief allein gelten diese Ausdehnungsregeln nicht.
Häufige Fragen
Wenn ich nur meine Kaskoversicherung kündige, endet dann auch die Haftpflicht?
Nein, die Verträge sind rechtlich selbstständig. Die Kündigung eines Vertrags berührt das Fortbestehen der anderen Verträge nicht automatisch.
Kann ich die Kündigung auf meine gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen, wenn der Versicherer nur einen Vertrag kündigt?
Ja. Sie müssen dem Versicherer dazu innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind.
Gelten die Ausdehnungsregeln auch, wenn nur der Autoschutzbrief gekündigt wird?
Nein. Wenn Sie oder der Versicherer nur den Autoschutzbrief kündigen, gelten die Regelungen zur Kündigung bei einem Kündigungsanlass und zur Ausdehnung auf die gesamte Kfz-Versicherung nicht.
Was passiert, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind?
Die Regelungen zur Selbstständigkeit der Verträge und zur Kündigung der gesamten Kfz-Versicherung bei einem Kündigungsanlass finden dann entsprechende Anwendung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020