Bei Neodigital in der Kfz-Versicherung greift die Reiseassistance, wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug unvorhersehbar erkranken oder der Fahrer stirbt: organisiert und bezahlt werden der medizinisch notwendige Krankenrücktransport zum Wohnsitz, die Rückholung mitreisender Kinder unter 16 Jahren, die Versorgung eines mitgeführten Hundes oder einer Katze sowie die Abholung des Fahrzeugs samt anfallender Übernachtungskosten.
Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar oder stirbt der Fahrer auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen.
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
Krankenrücktransport
Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein.
Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist.
Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 80 EUR pro Person.
Rückholung von Kindern
Wir sorgen bei mitreisenden Kindern unter 16 Jahren für die Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn
- der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und
- die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden können.
Wir erstatten bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 km bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Flugkosten der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 40 Euro.
Versorgung eines Haustiers (Hund oder Katze)
Können Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug Ihren mitgeführten Hund oder Ihre mitgeführte Katze nicht mehr versorgen und stehen auch keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtransport des Tiers. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für erforderliche Hilfsmittel (z. B. Transportbox für Haustier).
Weiter organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers an Ihrem Wohnsitz, sofern dies erforderlich ist, und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen.
Die Höchstentschädigungsgrenze für die Versorgung eines Haustiers beträgt 500 EUR.
Fahrzeugabholung
Wir sorgen für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn
- der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und
- das Fahrzeug weder von ihm noch von einem Insassen zurückgefahren werden kann.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,50 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort.
Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf drei Übernachtungen bis zu je 80 EUR pro Person.
Was versteht man unter einer Reise?
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz, sofern Sie weiter als 50 km Luftlinie entfernt sind, bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend zwölf Wochen.
Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie oder eine mitreisende Person während einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug unerwartet krank werden oder der Fahrer stirbt, kümmert sich der Versicherer um verschiedene Hilfeleistungen. Dazu gehören der medizinisch notwendige Rücktransport nach Hause, die Rückholung mitreisender Kinder unter 16 Jahren, die Versorgung eines mitgeführten Hundes oder einer Katze sowie die Abholung des Fahrzeugs. Für Übernachtungen, Haustierversorgung und Kilometerkosten gelten dabei feste Höchstgrenzen. Eine Erkrankung zählt als unvorhersehbar, wenn sie nicht schon in den sechs Wochen vor Reisebeginn aufgetreten ist.
Häufige Fragen
Wann gilt eine Erkrankung auf der Reise als unvorhersehbar?
Eine Erkrankung gilt als unvorhersehbar, wenn sie nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise aufgetreten ist – weder erstmalig noch zum wiederholten Male.
Werden auch Übernachtungskosten übernommen, wenn ein Rücktransport nötig ist?
Ja, die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten werden übernommen, sofern sie durch die Erkrankung bedingt sind. Die Leistung ist auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 80 EUR pro Person begrenzt.
Was passiert mit einem mitgeführten Haustier, wenn ich es nicht mehr versorgen kann?
Der Versicherer organisiert und bezahlt den Heimtransport von Hund oder Katze, übernimmt Kosten für erforderliche Hilfsmittel wie eine Transportbox und organisiert bei Bedarf die Unterbringung und Versorgung am Wohnsitz für längstens zwei Wochen. Die Höchstgrenze beträgt 500 EUR.
Ab welcher Entfernung und für wie lange gilt etwas als Reise?
Als Reise gilt jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz, wenn Sie weiter als 50 km Luftlinie entfernt sind, bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend zwölf Wochen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020